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Oberamtsstadt vnd
Siz des Unteramts- Name der Landvogtei-, Ober-und Unteramis-
Landvegtelen. Siz —— 5 Arztes. tuch besonderer Loksl, und Inktitms-Vergie.
XII.
am Boden, Landvogtei-Arzt D. Maag, bisher in gleicher
set. Eigenschaft allda.
Ravensburtregg Seoerderselbe.
Sradrarzt u. Accoucheur D. Merk, bish. allda
Altdorf . . D. Wiest, bisher Physikus allda.
Leutkirch D. 2 ft rdinger, bisher Stadt-Arzt in Bi-
erach.
Wurzach . . D. Strohmaier, bisher Physikus daselbst.
Saulgau . . . . . D. Bogel, bisher Oberamts-Arzt allda.
Mengen . . Friker, bisher Physikus in Ober-Marchthal.
Tettnang .. . . . H. Kohler, bisher Oberamts--Arzt allda.
Friderichshafen l). Kehle, bisher Physikus in Mengen.
Waldsee. .. . . . D. Schirt, bish. Phykus in Ochsenhausen.
Wolfegg . . D. Bremauer, bisher Physikus daselbst.
Wangen D. Isfordink, bisher Oberamts--Arzt d
Ibny ***-m—-l Bannwart, bisher Phystkus daselbst.
Keches= Erkenn#nige des Känigl, Ob. Norellacons, Tribunals.
1) In der Appellations Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium) zwischen
dem Landvogtei= Steuerrath Baur zu Ellwangen, Vor, Beklagten, Wieder, Kläger, Aten,
und Nien) und dem Cameralverwalter Knapp in Leonberg) Vorkigern) Wieder-Beklag-
ten, Nien, jezt Aten) eine Gehalrs- Abrechnung betreffend, wird die Urthel der nächstvo-
rigen Instanz in der Hauptsache bestatigt, jedoch unter einer den ersten Punkt abändern-
den, den sährlichen Gehalt im Ganzen erhöhenden Modification. Tübingen, den 17. Merz-
2) In der an das Königl. Ober-Tribunal verwiesenen Rechts= Sache zwischen der
Stifts-Frdulein v. Humbracht zu Frankfurt am Main,, eu' als Testaments-Erbin
des Herrn Grafen v. Limburg-Styrum, und dem Geheimenrath Schmauß v. Livonesg
daselbst, als Cesssonar und accessorischen Intervenienten) Klägern an einem, sodann dem
Königl. Finanz-Departement, Section der Kron-Domainen" wie auch dem Konigl. Le-
henhofe, Beklagten am andern Theil) eine jährliche Rente von 12/200 fl. betreffend, wird,
nach vollständiger Verhandlung als in Imtanh- zu Recht erkannt, daß
1) dersenige Theil der Rente) welche dem klagerischen Erblasser und Cedenten für die
einst von Chur-Trier als Mannlehen getragene Herrschaft Oberstein und den auf
9, 739 fl. berechneten Ertrags-Verlust durch den Reichs, Deputations, Bauptschluß
von 1903. zugewiesen worden is (ded, ded)) als Surrogat in einen Mannlehens-