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Preußische Gesetzsammlung
— Nr. 17. —
Inhalt: Geset, betreffend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Sachsen und Ost-
preußen und einiger Amtsgerichtsbezirke im Oberlandesgerichtsbezirke Königsberg, S. 531. — Ver-
fügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke
der Amtsgerichte Dillenburg, Ems und Runkel, S. 532.
(Nr. 10967.) Gesetz, betreffend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen
Sachsen und Ostpreußen und einiger Amtsgerichtsbezirke im Oberlandes-
gerichtsbezirke Königsberg. Vom 23. Juni 1909.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc,
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
1.
Es werden, und zwar zu 2 und 4 in Abänderung der Verordnung vom
5. Juli 1879 (Gesetzsamml. S. 393), mit dem 1. Juli 1909 vereinigt:
1. der Restgutsbezirk Salbke-Kreuzhorst unter Abtrennung von dem Kreise
Wanzleben mit dem Kreise Jerichow J1;
2. der Gutsbezirk Gomtehnen unter Abtrennung vom Kreise Friedland
und dem Amtsgerichtsbezirke Bartenstein mit dem Kreise Pr. Eylau
und dem Amtsgerichtsbezirke Pr. Eylau;
3. der Gutsbezirk Paulienen unter Abtrennung von dem Kreise Pr. Cylau
mit dem Kreise Friedland;
4. der Gutsbezirk Czymochen und die Landgemeinde Gr. Czymochen unter
Abtrennung von dem Kreise und dem Amtsgerichtsbezirke Luck mit dem
Kreise Oletzko und dem Amtsgerichtsbezirke Marggrabowa.
82.
In Ansehung der Wahlen für das Haus der Abgeordneten (Anlage zu § 1
des Gesetzes vom 27. Juni 1860 — Gesetzsamml. S. 357 —) tritt gleichzeitig
1. der Restgutsbezirk Salbke-Kreuzhorst aus dem sechsten Wahlbezirke
(Wanzleben) in den dritten Wahlbezirk (Jerichow II, Jerichow 1) des
Regierungsbezirkes Magdeburg,
2. der Gutsbezirk Gomtehnen aus dem siebenten Wahlbezirke (Rastenburg-
Gerdauen-Friedland) in den vierten Wahlbezirk (Heiligenbeil-Pr. Eylau)
des Regierungsbezirkes Königsberg,
Gesetzsammlung 1909. (Nr. 10967— 10968.) 75
Ausgegeben zu Berlin den 30. Juni 1909.