Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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stimmten Strafen unnachsichtlich werden erkannt werden. Stuttgart, den 16. April 
1814. Koͤnigl. Ministerium des Innern, Graf v. Reischach. 
Die bei dem Körigl. Kriegs, Departement einzureichenden Bittschriften um Gratialien betr. 
Se. Koͤnigl. Maj. haben zu verordnen geruht, daß fuͤr die Jukunft die allerunter- 
thaͤnigsten Gesuche um Verwilligung der sährlichen Gratialien nicht mehr immediate an 
Allerhochstdieselben eingereicht, sondern bei dem Königl. Kriegs-Departement ein- 
gegeben werden sollen, welches Sr. Königl. Masestät dorüber Vortrag im erstatten hat. 
Die Königl. Oberämter werden daher von dieser allerhöchsten Verordnung zur Nach- 
achtung und weiterer Bekanntmachung an ihre Amtsuntergebenen, besonders an die Conci= 
pisten in Kenntniß gesezt. Sturtg. den 18. April 1874. 
Kön. Kriegs-Departement. v. Phull. 
Bestimmuns der Termine für die Concurs Prüfungen der evangelischen Schulamés-Candidaten 
und Schullehrer auf Georgi# 1614. 
Das in der Königl. General" Schul-Verordnung für die evangelischen Schulamts= 
Candidaren und Schullehrer des Königreichs auf Georgii vorgeschriebene Ober-Consisto= 
rial-Examen wird für diefenigen Schul-Incipienten, welche ihre Lehrzeit vollendet haben 
und zwar für die aus dem Heilbronner, Ulmer und Oehringer Generalat auf den 5. Mai# 
für die von dem Uracher Generalat auf den 9. Mai) und für die vom Tübinger u. Maul- 
bronner Generalat auf den 13. Mai, — für die Schul-Mrovisoren aber, welche das Dienst- 
Eramen oder ein wiederholtes Examen zur Erlangung günstigerer Zeugnisse erstehen wol- 
len, und zwar für die aus dem Heilbronner, Tübinger und Oehringer Generalat auf den 
16. Mai, für die aus dem Ulmer,) Maulbronner und Uracher Generalat auf den 26. Mai, 
ferner für sämtliche Filial-Lehrer, die sich um das Beförderungs= Sramen gemeldek haben 
auf den 3o. Mai,) und für die übrigen Schulmeister auf den 2. Junius festgesezt. 
Es haben demnach an den genanncen Tagen diesenigen, auf deren Bitte um das 
Eramen keine abschlägliche Resolurion ergangen ist, sich Morgens 8 Uhr auf der Kanzlei 
des Königl. Ober-Consistoriums einzufinden, und dort das Weitere zu erwarten. Stuté- 
gart, den 25. April 1814. Staars= und Cult, Minister v. Jasmund. 
Rechts, Erkennenitze des Kön. Ober, Justiz- Colleglums. 
1) In der Ations Sache von dem vormaligen Justizamt zu Weikersheim zwischen 
Johann Thomas Ellinger von Spielbach) Oberamts Gerabronn, sezt zu Detewang, Kl. 
Anren auch dessen Ehefrau, Margaretha Ellinger, Inrervenientin, sodann dem Schult- 
heissen Johann Jakob Bauer von Nasau, Oberamts Mergentheim) mo#0 dessen Erben, 
Bekl. Aren, einen Kaufcontrakt betreffend) wurde die Urchel erster Instanz consirmirt. 
Stuttgart, den 20. Merz 1814. 
2) Die Nullitären-Klagsache des Matthäns Fortenbacher in Oberjettingen wider An- 
zuag Mar##a Maier daselbst, eine Grenz= und Meßstrittigkeit betreffend, wurde per ordina- 
tion erledi. bed. eod. · 
3) Desgleichen wurde die Nullitaͤten-Klage des Conrad und Matthaͤus Fortenbacher
	        
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