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ligen Schwäbischen Ritter-Cantons Donau, Klaͤger, Appellanten, und der Ganntmasse
des Bierbrauers Maier zu Heilbronn, Beklagter, Appellatin, die Ruͤkforderung einer an-
geblich indebite bezahlten Akkords= Summe betreffend, wird das absolutorische Erkenntniß
voriger Instanz bestärigt. Ib. cod.
Rechts, Erkennmige des Kön. Ober, Juftiz= Colleglums.
1) In der Debit= Sache des Königl. Baierschen Kammerherrn Freiherrn Joseph Kel-
ler, von Schlaitheim wurde nach vollenderem Liquidations= und Prioritäts-Verfahren von
1 F einzelnen Creditoren die claflihncatoria ausgesprochen. Stuttgart, den 12. April 1814.
2) In der Appellations-Sache von Ludwigsburg zwischen den Erben des Hoffaktors
Gotsch Moses daselbst, Bekl. Anten, und der Debitmassen= Curatel des verstorbenen
Kaufmanns Heugelin dahier, Kl. Atin, die Regreßnahme der lezteren wegen einer an
Heugelin abgerretenen, aber nicht erhalrenen Schuldferderung betreffend, wurden Bekl.
Anten von der gegen sie angestellten Klage enrbunden. Stuttg. den 13. April 1814.
3) In der Appellations' Sache von Künzelsau zwischen Elisabetha Dorothea Müller,
verwittweten Aumüllerin daselbst, cum cur. Kl. Antin und deren Stiefsohn Georg Hein-
rich Müller, Aumüller allda, Bekl. Aten, die Berzinnslichkeit eines Capitals von 10 fl.
becreffend, wurde die Urthel voriger Instanz bestäcigt. tbid, eod.
3) In der UAppell. Sache von Horb zwischen Caroline, geb. Maier von Nordstetten,
Ehefeau des in Gant gerathenen Schusters Joseph Straubinger allda, cum cur. Antin,
und Joseph Schneiderhahn ebendas. als Curator der Joseph Straubingerschen Ganntmasse
Aten p#o repetitionis illatorum wurde auf Beweis erkannt. Stuttg. den 14. April 1914.
Erkennenisse des Königl. Ehe= Gerichts.
Den 2o. April 18174. wurden geschieden:
1) Johann Conrad Kayser, Bürger und Rotgerbermeister zu Oehringen) Kl., von
Johann: Elifabelth, geb. Muller von da, Bekl. exr cep. adulterii, unter Verurcheilung
der I.rrlagten in die Kosten.
2) Johann Georg Reicherter, Bürger und Mczger zu Reutlingen) Kl. von Ursula
Ca#arina, geb. Kalbfell von da, Bekl. ex cap. quali delert, unter Bergleichung der
Kosien.
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Reseripts v. 28. April den Obristen u.
Commandeur des aten Garde-Bataillon, v. Franguemont zum Königl. Kammerherr#
#öu erneunen gnädigst geruht.
Se. Königl!. Mas. haben vermög allerhchster Ordre vom 16. April ausser den
bereits bekannt gemachten Beförderungen und Belohnungen für den ruhmvollen Antheil,
welchen das Königl. Armee-Corps an den Gefechten vom 20. bis 25. und am 30. Merz
gehabe hat, noch ferner folgendes, cheils bei dem Königl. Armee-Corps im Felde, theils
bei denen im Königreich befindlichen Truppen, allergnädigst verfügt, als:
bei der Cavallerie Und avancire:
Obrist-Lieutenant v. Bismark zum Obristen,