Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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das vormals Mauclersche und Hahn'sche Haus; 
das Beck'sche Haus; 
die Wohnung des Feldzeugmeisters Nicolai; 
das Sponek'sche Haus; 
das Königl. Marstalls-Gebäude; 
der Königl. Leib= Stall; 
die alte und neue Bau--Verwaltung, so wie das Baumagazin und Hofkieferei; 
die Gebaude in den Königl. Anlagen; 
3) Die Königl. Schlösser, Palais, Landhaduser zu Monrepos und Freudenthal, He- 
henheim, auch Bellevue bei Canstatt, Retraite bei Stuttgart, das Schlößche#n 
auf der Schlotwiese. 
4) die Konigl. Schlösser und zur Hofhaltung bestimmten, der Königl. General= 
Ober-hof-Intendance untergeordneten Gebdude auf dem Lande 
zu Altshausen; zu Mergentheim; 
  
     
  
  
Bebenhausen; ; 
Boͤnnigheim; i 
Blaubeuren; ; 
Ellwangen; ; 
Friderichshafen; ; 
Goͤppingen; Tettnang: 
Graveneck; Tübingen; 
Heilbronn; Urach; 
Hochbers; Weingarten; 
Kirchheim; Wiblingen; 
Komburg; Wildbad; 
Königsbronn; Winnenthal. 
Liebenzellz 
4. 
Rechts, Erkenntnitge des Kön. Hber, Justiz, Colleglums. 
1) In der Appellat. Sache von Mockmühl, zwischen Hiob Bauer, Gerichtsverwand= 
ten in Roigheim, Kl. Anten Producenten und Michael Dreßler, Schmid daselbst, Bekl. 
Aten) Produeten, das Eigenthum eines Plazes betreffend, wurde die Urthel erster Instanz 
bestätigt. Stuttgart, den 14. April 1814. 
2) In der Rechtssache erster Instanz zwischen Freiherrn von Kalb aus Bamberg, 
und Direktor Thon in Hall, als Pächter der Königl. Saline zu Offenan) Kl. Nachbekl. 
und der Königl. Section des Salinenwesens Bekl. Nachkl. einen Pachtkontrakt betreffend, 
wurde Bekl. von der Klage in den Hauptpunkten entbunden, und dagegen die Nachbekl. 
zur Abtretung vom Pachte und Bezahlung des rukständigen Pachtschillings verurcheilt. 
Stuteg. den 22. April 1814. 
  
 
	        
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