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digstem Befehl wieder neuerdingen auf 5 Jahre, nemlich von Georgii 1874 bis dabin 1828. verlie-
ben werden. Das Gut bestehe neben denen erforderlichen Gebäuden in 37 Ichr. zellglichen Aekern,
as Ichrt. Wechsel-Feldern, zo Morg. 3 mädigen, und 16 Morg. 4 Vrel. 1 mädigen Wiesen, nebst
1 Pril. Wurz, und Krautgarten. In dieser Verleihung ist Freitag der 13. Mar anberaumt.. Die
Lacht, kiebhaber, welche das Gut indessen taglich beaugenscheinigen können, werden hierdurch öffent-
lich einveladen, sich an gedachtem Tag Vormittags um o Uhr auf dem Ratohaus allbicr einzufinden,
die Bestands= Bedingungen zu vernehmen, sofort der wirklichen Verleihung anzuwohnen, mit der Be-
merkung, daß nur diesenigen ju dem Aufstreich zugelassen werden, welche durch obrtykeitliche und
von ibren vorgesezten Oberämfern autoriflre Jeugqnisse beweisen konnen, daß sie gute prädicirt seien,
die nöchigen Kenntnisse im Felobau, auch binlängliches Vermögen sowohl zu Feistung der erforderli-
chen Caution, als überhunpt zur Uebernahme und gutem Betrieb dieses herrschaftl. Gurs besizen.
Oen a7. April 1614. kandvogtel, Steueramt am Kocher, und Cameralverwaltung Heidenheim.
ustnau, Bebenhausen. In Sfolge allergndvigsten Austrags vom 18. April d. J. soll
die Sommerschaafweide auf Lustnauer Ortemarkung, weiche mit 150 ditz 200 Sfük befabren werden
darf, nebst der. Pförchgerechrigkeit, detzgleichen die Winterung von 400 Steük, nebst :: Morgen
a Vril. guter Wiesen daseldst, auf 4 Jahre, nemlich von Georgüt#1615 bis 1819. falra zatilicatione
tm Aufstreich verliehen werden, wozu die #iebhaber hiemu auf den Mietwoch den #. Jun. Nachmit-
tasés à Uhr, auf das Cameralamts= Zimmer zu Bebenbausen eingeladen, hingegen zugleich erinnert
werden, die erforderlichen Vermögens, Leugnisse und Bürgschaft mitzubringen. Bebenbausen, den
1. Mai 1614. Landvogtei. Stenerrath am mittlern Reckac, und Cameralverwalter zu Bebenhausen.
Mühlhausen am Reckar. Da der Bestand der Commun, Schaefweide zu Mühlhausen am
NRekar bis nächst Michaelis zu Ende gehe, so wird am Mietwoch den 11. Mai X. J. Morgens Uhr
auf dem Narbauß zu Cannstatt eine neue Berleihung derselben vorgenommen werden. ie Waire
ertraͤzt 275 Stuͤk, wovon der Beständec 335, die Huts Herrschaft aber 4o Etük einschlagen darf
der Beständer hat neben freier Wohnung und Stallung auch den Winterpförch von Martini bi
Georgit zu geniessen. Es wird aber der Berleihung keiner zugelassen, der sich niche über Prädikak,
Tüchiigkeit und Vermögen gehörig auszuweisen im Stande ist. Cantstate, den. “! Meil 1814.
n. Obetamt.
Balingen. Der abwesende TConseriptienseflichtige Carl Ludwig Schmid, Handlungsdiener von
Sbingen gehüreig, wird durch gegenwärtige Ediktal, Ladung unter Anberaumung eines 4menatliche#
Termins zum drittenmal um so mebr zur unverzüglichen Rökkebr in sein Heimwesen und unverweil-
ten. Seellung vor das ihm vorgesezte Oberemt aufgefordert, als im Fall (paterer Stellung er ge-
chärftere körperliche, Strafen, verlängerte Milirair-Dienstzein, und nach Ablauf der vorgeschriebenen
risten die Configcation seines gegenwärtigen, so wie des während seiner Abwesenheit, ihm noch künf-
tig anfallenden Vermögens zu gewarten hat. Kön. Oberamt.
Gerabronn. Von dem gegenwärtig im Felde in Frankreich stehenden Königl. Infamerie, Ke,
iment Nr. J. ist der Gemeine Georg Akermann, von Blsaufelden gebürtig, am 20. v. M. auf dem
arsch zurükgeblieben, und wahrscheinlich desertirt. Alle Hochlöbl. Militair= und Civil, Behörden
werden daher gezlemend ersucht, auf den Akermann fahnden, und ihn im Betretungsfall wohlver-
wahrt an das Obecamt einliefern u lassen. Den 22. April 1814. K. Oberamt.
Marbach. Der militairpflichtige Jobann Friedrich Bueithauer, von Mundelsheim, 15 J. ele,
welscher auch auf die zweite Citation nicht erschienen ist, wird hiemic zum Sten, und leszenmal unter
den gesezlichen Präjudizien zur Rükkehr, und Stellung vor hiesigem Oberam binnen 4 Monaten auf-
gefordert. Koͤn. Oberanit.
Nasolb. Der von Altenstale, Stadt, hiesigen Oberamts, rn“- Milleairpstichtige, Jakob
Friedrich Henßler, ein Säger von Frefeßion, 22 9. alt, 11 Zoll im Meß, bat sich entfernr, ehe eine
allerboͤchste Resolution uͤber seine Bestrafung wegen griig Entfernung ins Ausland, an ihm
volljogen werden konnte. Er wird daher durch gegenwaͤrtige Ediktal-Ladung aufgefordert, sich un-