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eausa unterm 21. Oft. 1811. und 13. April 1812. ergangenen Erkenntnisse per Rescriptam
als nichtig kassirt. Stuttg. den 21. April 1814. «
3) In der Appellations-Sache von Gerabronn zwischen Georg Michael Maier zu
Prettenfeld, Bekl. Anten, und der dasigen Gemeinde, Kl. Atin, Faselvieh-Haltung betr.,
wurde die Urthel voriger Instanz mit einem Beisaze bestätiget. Stuttg. den 23. April.
d) In der Appell. Sache von Göppingen zwischen Johann Georg Köpf) Sägmuller
in Klein= Eislingen) Kl. Anten und Joseph Scheer, Mahlmüller daselbst, Bekl. a#ten,
Concurrenz zu Wasserbaukosten betr.) wurde die Urthel voriger Instanz theils bestätigt,
theils reformirt. Sturtg. den 29. April. 1814.
Erkennenit des Königl. Ehe= Gerichts.
Den 4. Mai 71814. wurde Jakob Ulrich Specht, Bürger und Oehlmüller zu He,
Fnlohe, Schorndorfer Oberamts) Kl., von Sabina) geb. Specht von da, Bekl. ex cep.
duab delert. unter Vergleichung der Kosten, geschieden.
Da die Erben des den 7. Sept. 1872. in der Schlacht bei Mosaisk umgekommenen
Rittmeisters beim Königl. Cavallerie-Regiment Nr. 1. Carl v. Schüh die Erbschuaft nur
unter gewissen Voraussezungen, und in jedem Fall nur cum beneticio inventarii antretren
zu wollen erklärt haben, so werden alle diejenigen, welche an die Verlassenschafrs-Malse
des Rittmeisters Carl v. Schuß aus irgend einem Rechtsgrund Anspruche zu machen
haben, hiemit aufgefordert, Freitag den 1. Jul. d. J. Vormittags vor unterzeichneter
Stelle in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen) ihre Forderungen
gehörig zu tiquidiren, und erforderlichen Falls in der Sache weiter zu handeln, oder zu
gewärtigen, daß bei Auseinandersezung der v. Schützischen Verlassenschaft ihre Forderun-
gen nicht wetter berüksichtigt, und daß sie namentlich im Fall der Unzulänglichkeit der
Verlassenschafts-Masse von dieser ausgeschlossen werden. Stuttg. den 29. April 1814.
Justiz= Section des Königl. Kriegs, Departements, als Ober-Kriegsgericht.
Seraf, Erkenn#niße des Königl. Crim'nal, Tribanals.
Ad Mand. Su#er. Regise Mej.
Am 2. April Ust die zu Heilbronn wegen Kindsmords m Verhaft und Untersuchung
gekommene Christiana Magdalena Kühner von Botenheim, Oberamts Brackenheimt, ne-
ben dem Erfaze aller Kosten, zu gehenjäáhriger Juchthaußstrafe verurtheilt werden.
Unter dem 4. April wurde der in Eßlingen verhaftete Johann Heinrich Kohler von
Stuttgart, wegen Betrugs,) neben dem Kosten= und Schadens-Ersaz zu viermonatlicher
Festungsstrafe und nachheriger Recluson in ein Zwangs= Arbeitshauß bis zu erprobter
Besserung verurtheilt.
Den ro. April ist der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Seribene
Carl Wilhelm Mayer von Calw, wegen Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens,
Ersaz, auch Unfähigkeits= Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen Amms, zu funfjehn-
monatlicher Festungsstrafe condemnire worden.