Nro. 24. « 1 31 L 203
Koͤniglich. Wuͤrttembergisches
Staats-und Regitrungs-Blatt.
Samstag, 21. Mai.
Rechts-Erkenntniffe des Koͤnigl. Ob. Appellations-Tribunals.
1) In der Appellations-Sache von dem Koͤnigl. Ober-Justiz-Collegium, zwischen
Friedrich Christoph Hahn zu Magstadt) Böblinger Oberames, Beklagten Appellanten,
und Johann Jakob Bach zu Berg,) Kläg. Appellaten, eine Kaufschillings-Forderung be-
treffend, wir die Uppellation wegen Mangels an einer Beschwerde durch Urrhel verwor-
fen. Tübingen, den 21. April 1814.
2) In der Appellat. Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium, zwischen Jo-
hann Georg Sonnenwald zu Unter= Eppach) Oberamts Oehringen, Klägern, Appellanten,
und den Erben des vormaligen Geheimenraths v. Jan zu Neuenstein, Beklagten, Appel-
laten, die Herausgabe einer Schuld-Berschreibung berreffend, wird in Hinsicht auf die
maaterielle Beschaffenheit non devolutorisch erkannt. Tubingen, den 5. Mai 1814.
3) In der Avpellat. Sache von dem Kbnigl. Ober-Justiz= Collegium, zwischen dem
Geheimen Rath, Kammerherrn, Grafen v. Schösberg zu Thannheim, Bekl. Appellanten,
und der Gemeinde Ober- Opfingen, Oberamts Leurkirch, Klägerin, Appellatin, eine jähr=
liche Holz= Abgabe betreffend, wird das Erkenntuß voriger Instanz dahin abgeandert,
daß das ergriffene possessorische Nechtsmictel. nicht Statt finde, hingegen der appellatischen
Semeinde entweder eine petitorische Klage, aus dem Grunde eines dinglichen Rechres,
oder eine persönliche Klage auf Vertrags-Erfüllung, vor dem Nichter erster Instanz an-
zustellen, vorbehalren bleibe. Tübingen, den 7. Mar 19274ä.§A[!
4)0 In der Appellat. Sachezvon dem Königl. Ober-Justiz= Collegium, zwischen der
Regine Adelsheim in Stutegert, Kläágerin Appellanin, und dem Freiherrn Carl v. Adels-
heim, Weg. Inspector zu Ludwigsburg, wie auch der Curatel des Freiherrn Ferdinand
von Adelsheim zu Wachbach, Beklagten Appellaten, Vermögens-Ausfolge betreff., #oird
die in Hinsscht auf Förmlichkeit an das Konigl. Ober= Wibunal erwachsene Appellation,