Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Nachmittags, nachdem er seinen Cameraden auf einem in ein der Garnison, Hohenalperg 
nahe gelegenes Wäldchen gemachten Spaziergang meuchelmörderischer Weise angefallen, 
und demselben mic einem Stein 5 Kopfwunden beigebracht hatte, desertirt. Sämtliche 
Hoch, und Wohllöbl. Militair, und Civil-Behörden werden nun ersucht, auf den Deser- 
teur fahnden, und ihn im Betrekungsfall wohlverwahrt an das hiesige Regiments= Com- 
mando einliefern zu lassen. Den 30. Mai 1814. Kön. Regiments-Commando. 
  
Stammbeim. Auf den Königl. Kästen zu Stammbeim und Schwieberdingen ist neuerlich 
wleder ein Quantum Roggen, Dinkel und Haber zum successiven Verkauf s worden; welches 
biemit bekannt gemacht wird. Den 29. Mai 1611. ön. Cameralamt. 
Wiblingen. Bis Montag den 6. Jun. werden in Gemäsheit allerböchster Verfügunz folsen- 
de auf dem hiesigen Königl. Fruche, Kasten devonirte Früchten an den Meistbietenden unter Vorbe- 
balt der allerhöchsten Genebnu#gung verkaust werden: 207 Bibcracher Viertel Roggen, 320 Bibera- 
cher Viertel Haber, 7 Biberacher Viertel Dinkel. Lielhaber biemim mögen sich benannten Tags Vor- 
mittags 10 Uhr in der Cameralamtsstude einsinden. Den 28. Mai 1612. K. Cameralamt. 
Müönstugen. Nach allerhöchstem Befehl Königl. Hochprcisl. Finanz= Departements, Section 
der Kron. Domainen sollen nachbenannte, herrschaftliche Güreistälc, deren Pachtzeit zu Ende gegan- 
gen ist, wieder öffenclich in einzelnen Stüken verpachtet, und zum Theil ein Verkaufs, Versuch mit 
benselben voragenommen werden. Man bat nun Montag den 20. Jun. d. J. und die folgenden Täge 
4 rederlei Verhandlungen festgesezt, und die etwaigen Liebhaber werden cingeladen, sich an obigem 
Tag zuerst in dem Wirthshauße zu Gundersbofen, von wo aus der Anfang gemacht werden wird, 
üich einzufinden, und das Nähere zu vernehmen. Die zu verwerthenden Gegenstände sind: A) Auf 
Gundersbofer Markung, Aeker, 3) s Morg. 3 Vrtl. binter Buhl, b) das sogenannte. Benisderben 
Gutb, welches in allen 3. Oeschen 9o Morgen 34 Vril. 641 Ruth. enthalt, und zu Anlegung eines 
Hofguts sehr geeignet wire. B) Auf Ingstetter Markung, Acker, „) 7 Morg. auf Bewinden, 
b) 60 Morg. 5 Vrt. daselbst, an einem Stüke, die G:ernberg, Breite genannt. C) Auf Justin- 
er Markung, Gärten, 9) 7 Vrtl. hinter dem Schulhanz; Aeker, b) 4# Morg. 3 Vril. 9 Ruth, 
ei der Hetenbuch; ) 11 Mrg. 3# Vrt. die Wiesenbreite genannt. Sämtlich diese Güter werden 
Zeheud und Gältfrei, jedech mit llebernahme aller Unglüfsralle gegen cin Geld, becarium verpach- 
tet, die zum Veckauf bestimm'en Stuke aber, gegen Entrichtung der Steuren u. Jebenden als freics 
Eigenthum verwertbet werden, wobei bemerkt wird, daß gegen binlängliche Sicherheit der Kauf- 
schilling in verzinnßlichen Jielern abbezahlt werden dürfe. Den 36. Mal 1814. K. Cameralamt. 
Vaihingen. Hobenhaslach, Sersheim. Der Bestand der Commun= Schaafweide zu 
Hohenhaslach und Sersheim ist nach einem allerhörbchken Decret der Hochpreisl. Cemmun, Verwal, 
tung nicht genehmigt worden, und wird daber eine nochmalige Verleihung dieser Schaafweiden von 
Michaelis 19315 bis 18317 am Mittworh den :z. Inn. Morgens 3 Uhr auf dem Natbhaus zu Vai- 
bingen vorgenommen werden. Die Waide zu Hohenbaslach ertragt 350 Stük, wovon der Beständer 
die Häiste aufschlagen darf, es hat derselle freie Wohnung, eincn bei derselben befindlichen Kuchen- 
garten, 3 Vetl. 7 Ruth. Wiesen und l rgerliche Beneticien zu genießen. ODie Waide zu Sersbeim 
ertrd zl 3% Stük, wovon der Beifänder 232:„z Stükt ausschlegen darf. Der Becänder hat freie Woh- 
nung neost :wei Gärten beim Rathhanß in achießen. Die Liebhaber haben sich nun mit obrigkeitlie 
chen Jenznusen über ibr Vermögen und Prädikat nebst Meister, Briefen zu der bestimmten Zeit auf 
dem Rarhhauß zu Vaihingen einzußnden. Den 26. Mai 1814. Kön. Oberamt. 
  
Bothnanga. In der Nache vom 19 auf den 20. d. Men. wurden von der Bloiche zu Both, 
nang folgende Gegenstände entwenet: i Stuk reustener, holl geblaichter Keinwand von 36 Ehlcn, 
ohne Namenszeichen, — 4 flächsene Haipfel-Liechen, — 2 flächsene Kissens= Zicchen, zum Theil mit 
nr
	        
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