Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Mechts Erkenntniße des Koͤn. Ober-Justiz-Collegiums. 
1) In Regreß-Wechsel-Klagsachen des Johann Baptist v. Garb zu Augspurg, Kl. 
wider die Färberei in Berg, Bekl. wurde auf die von dem Bekl. Theil deferirte Side 
erkannt. Seurtgart, den 20. Mai 1814. » « 
2)JnRegreßiWechsel-Klag-SachendesHandlungshaufessobstundchinzu 
Stutegart, Kl. wider die Freiherrn von Varenbühler und von Palm zu Eßlingen, Bekl. 
wurden Bekl. von der gegen sie angestellten Klage entbunden. Ib. eod. 
3) In der Wechsel Klagsache des Handelsmanns Philipp David Donner allhier, 
Kl. wider den Krämer Johann Jakob Freihofer zu Wildberg) Bekl. wurde auf das un- 
gehorsame Ausbleiben des Bekl. der im Original vorgelegte Wechselbrief in contawsciem 
für recognoscirt angenommen, und Bekl. zu Bezahlung der eingeklagten Summe nebst 
Interessen und Kosten verurrheilt. Stuttg. den a#1. Mai 1814. 
4) In der Appellations-Sache von Tübingen zwischen dem Müller Johann Georg 
Frick zu Gönningen, Kl. Anten, und dem Muller Jakob Reiber ebendalelbst, Bekl. Aten, 
Aheil und Zinslosung becreffend) wurde die Urthel voriger Instanz bektätiget. Stuttg. 
den 24. Mai 1814. 
Erkenntniße des Königl. Ehe-Gerichts. 
Den 4#. Jun. 1814. wurden geschieden: 
1) Susanna Maria Elsig von Hall" geb. Kaiser von da Kl., von Christian Eslig, 
vormals Bergmann bei der SGolne zu Hall, Bekl. ex cap. adulterü#, unter Verurthei- 
lung des Bekl. in die Kosten. 
a) Jacob Jonathan Zimmermann, Bürger und Drehermeister zu Calw, Kl. von 
Christiana Dorothea, geb. Reinhard von da) Bekl. ex cap. quah delert, unter Verurthei, 
lung der Beklagten in die Kosten. 
Straf= Erkenntniße des Königl. Criminal, Tribunals. 
Ad Mand, Saer., Heziac Mezj. 
Unter dem 2. Mai ist der zu Ellwangen in Untersuchung gekommene Balthafar Eber, 
hard von Hürben, wegen ehebrecherischer Biutschande mit seiner, Sehwägrrin zu neun- 
monatlicher Festungs= Strafe; und seine Mitschuldige Christione Sberhard von da zu neun- 
monatlicher Zuchthaußstrafe verurtheilt, beiden auch die Erstattung der Kosten aguferlegt 
worden. " 
Am 3. Mai wurde der zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Christian Klett, 
von der Althuͤtte, wegen Widersezlichkeit gegen die Odrigkeit, wiederh lten Diebstahls- 
Attentats und anderer geringerer Vergehen, neben dem Ersaze aller Kosten mit zweijaͤh- 
tiger Festungsarbeit bestraft. 
Eodem ist der wegen ehebrecherischen Incests bei dem Eriminalamt Ludwigsburg in 
Untersuchung gekommene David Wieland von Allmersbach zu neunmenatlicher Juchthauß-= 
strafe, und dessen mitschuldige Schwägerin Ebristina Arz von Weiler zum Stein zu acht- 
monsrlicher Juchthaußstrafe verurtheilt) auch beiden Theilen der Ersaz der Kosten aufer- 
egt worden.
	        
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