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kammer und Heuboden. Im sten und Wohnstok, a Wohnzimmer, a Kammern, à Oehrnkammern,
1 Küche und 1 Speiskammer. Vernex im Flügel-Anbau-" heizbares Jimmer nebst Küche und Kam-
mer, sodann unterm Dach einen ’* Bühne= Beden. Die an das Wobnhaus angebaute
Scheuec ist 36 Schuh lans und 38 Schuh breic. Besonders steben # ganz von Stein aufgefährees
Waschbaus und 1 Schweinstall. * dem geraumigen Hofolaz ist ein Bronnen. Das Ganze itt mit
einer Mauer umgeben und geschlossen. Hinter dem Haus flieht der Rekar vorbek, ein Umstand, der
so manchem Gewerbe glelch unentbehrlich ist, u. bei der Lage des Ganzen auch für die Folge Erwei-
terung des Gewerbes und vortheilhafte Einrichtungen begunstigt. Zu der Aufstreichs-Berhandlung
ist Mittwoch der 29. Jun. bestimme, wobei ssch die kiebhaber Vormittags 10 Uhr auf dem Nath=
bauß zu Sulz mit obrigkeitlichen Zeuggissen ihres Pradikats und Vermögens versehen, einfinden und
die Bedingungen vernehmen können. Den 31. Mai 1314.
Landvogtei. Steueramt am obern Neckar, und Camcralame Hberndorf.
Besisbeim. Die Schgafweide u Hessigheim wird. Dlenstag den 28. Jun. Vorminags 10 Uhr
ver biesigem Oberame auf 3 Jahre verliehen. Sie erträgt oo Etuk Schaafe, wovon Bee
die Helfte einschlagen Larf. Die Liebhaber haben sich bei dem Aufstreich aber ihr Vermögen, ihre
Aufführung und das Meister Recht ausluweisen. Den g. Jun. 1614. Kön. Oberame.
Oehringen. Der bei dem Fürstl. Rentamt dahier als Sccibent gestandene Carl Wilbelm
Mebold von Loffenan, Neuenbürger Dberamts gebüreig, ist in abgewichener Nache oon hier entwi-
chen und hat 13s fl. Fürstl. Cassen= Gelder mit fortgenommen. Wohin der enewichene seinen Weg
enommen in unbekanne; ubrigens soll derselbe öfters die Aeusserung gethan haben, daß er Lust has
ßz unter das Preußische Militair zu gehen und in Frankfurt sich engagiren zu lassen. Hoch-und
Wohllöbl. Obrigkeiten werden daber gehorsamst ersucht, auf den biernach näber bezeichneten Flücht,
ling genau fahnden, solchen auf Betreten arretiren, und gegen Ersaz der Kosten hieher einliefern zu
latn. Signalement: Mebold ist ungefähr aa J. ale, 6 Fut groß, hat schwarze a la Titus ge-
schnittene Haare vornen ins Gellscht hereinhngend, niedere Seirne, schwarze Augbraunen, braune
tief liegende Augen, sehr starke blatkernarbigte Nase, ceingefallene Wangen, länglichtes blatternar
bigtes Angesiche, miceelmäßigen Mund, anselaufene Zähne, eine ganz braune Gesichtsfarbe, ein spi-
biges etwas hervocragendes Kinn mit einem tiefen Grübchen, gerade Beine, und etwas breite Schul-
tern. Jum besondern Keunzeichen desselben dienet: 1) hänge solcher beim Gehen den Kopf etwas
vorwärks, 2) hat derselbe unterhalb der linken Wange eine ungleiche à Loll lange Narbe, wahrschein-
lich von einem Schnitt herrührend, und 3) lacht Mebold sehr hauflg, desonders wenn er cine Er-
äblung macht, und beim Schnellsprechen stortert er etwas; endlich bat Mebold 4). ein düsteres Aus,
Pepen„um spriche nicht viel. Die Bekleidung des Entwichenen besteht in einer grün tüchenen Kapype#
mit rother Einfassung, einem lakirten und weißdeschlagenen Schild, nach russischer Form, einem
schwarzseidenen abgetragenen Halseuch, einem gelb, roth und weißgestreisten wollenen Giller, schwarz
rau melirten abgeschoßenen Ueberrock, dergleichen langen Beinkleidern, grau melirten nanquincttenen
Baaschen und Schuhen. Ausser den Kleidungsstücken, welche Mebold auf dem Leibe trägt, hat er
noch einen großen grau melirten tächenen Mante! -Kragen bei sich. Den 2. Jun, i3u. i.
oͤn. Obera
Tübingen. Dettenhausen. der Rache vom 35. auf den 26. Mai d. J. ist dem Un-
kerarzt Kretschmaier beim Linien= Infanceric. Regiment Nr. a. mittelst Einsteigens durch die Fen-
ster aus seinem Quartier zu Dertenhaufen folgendes enewendet worden: : französtscher Mantel, 1
rothes Gillet mit schwarzen Dupfen, 1 schwarz seldenes Halstuch, 1 Hemd, i gestriktes weißes Un-
ter: Leibchen, 1 paar Schuh, 2 Saktücher, 1 weißes Unter-Halstuch, 1 Aderlaß-Zeug mit 2 Schnep-
per famt rother Binde, 2 RKastermesser samt Futteral. Es wird Jedermann, dem ein oder das an-
dere hievon zum Kaufen n- werden sellte „ ersucht, bei der Obrigkeit sogleich Anzeige
davon zu machen, und den Verkäufer vor Amt zu führen. Den 12. Jun. 1314. K. Oberemt.