Nro. 31. 1314. 259
Königlich= Württembergisches
Stagats-und Regierongs-Blakt.
Samstag, H0. Jul.
Königl. Verordnung, das Wasser= ollamt in Düremenz betreffend.
Das bisher in Därrmenz befindlich gewesene Wasser-Jollamt ist vermög allerhöch,
sten Rescripts vom §. Jul. nach Enzberg verlegt, und mit dem dortigen Ober= Jollamt
vereinigt worden.
Bekannemachung, die Freiheit der auf den Königl. Potzwagen reisenden Personen von dem
« Thor, Sperrgeld berreffend.
Es ist die Beschwerde angebracht worden, daß unter den Thoren der Städte, durch
welche Königl. Postwagen zur Nachtzeit geführt werden,) den darauf befindlichen Reisen-
den Thor-Sperrgeld abgefordert werde. Da aber dieses Verfahren der ausdrücklichen
Vorschrift der Königl. General, Verordnung vom 28. Okt. 1807. entgegenläuft, nach
welcher alle Post= und Beiwagen, mithin auch die auf denselben befindlichen Reisenden,
an allen Orten des Königreichs von Entrichtung des Sperrgelds befreic fnd: so werden
die Königl. Oberdmeer erinnert, die genaue Befolgung gedachter Verordnung den Sperr-
gelds= Einnehmern wiederholt einzuschärfen, und gegen die Uebertreter die gebührende Ahn-
dung eintreten zu lassen. Stuttg. den 5. Jul. 1814. Ministerium des Innern.
Graf v. Reischach.
Rechts, Erkennnitße des Kön. Ober, Justiz-Collegiums.
1) In der Rechts= Sache erster Inskanz zwischen deim vormals Fürstlich Metternich=
schen Hofrath, Anton Maria v. Heide zu Ochsenhaufen, Kläger an einem, und dem
Herrn Fürsten v. Metternich= Winneburg= Ochsenhausen, Bekl. am andern Theil, eine
Penstons, Forderung betreffend, wurde condemnatorie erkannt. Stuttg. den 3. Jun. 1814.
2) In der Appellations-Sache von Wildberg, zwischen dem Advokaten Feßer zu
Reuttlingen, und Consorten) Anten an einem) und der Ehefrau des Handelsmanns Ja-