Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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und Geschirr# und zu Beheizung seiner Wohnung aus dem nabe gelegenen Hospital, Walde das er- 
forderliche Werkholz gegen Bezahlung des Huhspreißes, und das Brennholz unentgeldlich. Die 
Verpachtung wird am Samstag den 30. Jul. d. J. Voimittegs 20 Uhr auf dem Sofgute Sirnan 
im Wege des #ffentlichen Aufstreichs vorgehen. Die Pachtliebhaber können das Hofgut täglich be- 
augenscheinigen, bei der unterzeichneten Seelle dos Käbe##e vecn, und sodann um die bemeldte 
Jeit bei der Aufstreichs, Verhandlung sich einfinden, bei welcher ubrigens memand zugelassen wird, 
der nicht durch ein vorzulegendes odrig keitliches Zeug##ß sich über die zu Betreibung eines so beden- 
tenden Hofgutß erforderliche Fahigkeit und land wirtbschaftlichen Kenn##sse, und uber die zu der né- 
tbigen Einrichtung und Einlegung einer Caution von 4000 fl. geeigneten Teimögens, Verhall##isse be- 
friedigend auszuweisen im Stande ist. Den zu. Jun. 1814. Kön. Su#tungsterwalltung Ehlingen. 
Heidenheim. Dienstag den 19. Jul. d. J. werden die Sommer, Schaafweiden in den hiess- 
gen Amts= Orten Mergelstetten, Naktheim und Hausen verlichen werden. Es wird daber solches bie- 
mit mit dem Anhang öffentlich bekanne gemacht, daß sich die biebbaber an besagtem Tag Morgens 
68 Uhr mit den nöthigen Zeugnißen versehen, auf hiesigem Rachhauß einzusinden haben. Den zo- 
Jun. 1814. Kön. Oberamt. 
kustnau. Die unterm 1. Jan. 1314. vorgenommene Verleihung der Sommerschaafweide und 
Winterung zu kustian, wurde per Ueschipt. vom 10. Jun. d. J. allergnadiest niche genehmige, zu- 
gleich aber befohlen, eine nochmalige Verleihung auf 3 Jahre vorzunehmen, welche Verhandlung 
am Montag den 18. Jul. Rachmitcags 3 Uhr, auf dem Cameralames Zummer zu Bebenhausen vor 
sch gehen wled, wozu die kiebhaber hiemit ceingeladen werden. Bebenkausen, den 20. Jun. 1314. 
· Koͤn. Canmieralamt. 
Reuttlingen. Die Schaafwaiden zu Willmandingen, Mägerköngen, Hausen an der Lauchert, 
Bronnen, Holzelfungen, Klein= Engsingen und Wannweil werden hener wiederum auf s Jabre, und 
zwar die vier Erstere Dienstag den 35. Jul. d. J. Mergens 8 Ubr, und die drei Lezterr Mittwoch 
den 217. Jul. d. J. ebenfasls Morgens 8 Ubr auf dem diesigen Rathhause in öffentliche Verleibung 
gebracht werden. Berechtigte Bestandsliebbaber werden daher hiemit sowohl zu der einen als an- 
dern Verleihung an ermeldten Tagen und Stunden eingeladen; wo alsdann dieselbe die Bedingun- 
gen vernehmen, und den Berlethungen beiwohnen können. Den ag. Jun. 1814. K. Oberamt. 
Schöntbal. Zufolze allerhöchsten Befebls vom 35. Mai d. J. wird die herrschafel. Sommer= 
und Winter, Schäferei allhier wieder auf 3 Jahre von Michgelis 1314 big 1817. öffentlich verlichen 
werden. Die kiebhaber dazu können sich bis Mittwoch den 34. Aug., d. J. Vormutags 20 Uhr in 
biesiger Cameral-Verwaltung einfinden., und baben sich über idr Prädikat, Vermögen und Miister- 
recht mit oberamtlichen Zeugnissen gehörig auszuweisen. Die Schaafwaide erträgt toso Stuͤt Schaa- 
ase, dazu werden ein Schaafbaus mit eingerichteter Wohnung, 3 Schaaf--Scheuren und Stallungen 
allbier, und auf dem Hof Halsperg ein Krauegarten, ein Krautland und 26 Morg. 3 Vril. Thal= 
Wiesen im Jaxtthal verliehen. Den z. Jun. 1314. Kön. Cameralamt. 
Zwiefalten. In Gemäsheit höchsten Decreks vom 114. Jun. l. J. sell wegen Ermissson des 
bisherigen Beständers, die berrschaftl. Wagnerei in Zwiefalten, bestebend in der heizbaren Werk- 
statte, 2 Geräthkammern, und einer vollständigen Wohnung, auf io Tetrr im Aufstreich verlichen 
werden. Solches wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Verhandlung Sreitags den 15. 
Jul. Vormitctags?? Uhr in dem Cameralamtlichen Bürcau vor sich gebe, und die biebhaber bierzu 
oberamtlich gesiegelte ZTeugnisse über Prädikat und Vermögen beizubringen haben, auch der Beständer 
eine Caution von 150 fl. Gülerwerth oder too fl. Capital einlegen müsse. Den 3z. Jun.#1614. 
Kön. Cameral, Berwaltung. 
Abldorf, Oberames Horb. Da der in Frankreich abwesend gewesene Confcriptionsoflicheige 
Caspar Fischer von Abldorf schon im Jabr ###11. die Anweisung zur Räfrebe ins Vaterland, und 
den biezu nötbigen Pa½z erhalten bat, inzwischen auch schon einmal in öffentlichen Blättern citirt 
worden, und noch nicht zurükgekedre ist; so wird derselbe zum zweitenmal unter dem Präjudiz der 
gegen ibn einrretenden gesezlichen Strafen anmit vorgeladen. Kön. Oberamt Horb.