Nro. 33. 1314. 275
Königlich= Württembergssches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Samstag, 23. Jul.
Die Brandschadens , Versscherungs, Cafse betr.
Da nach einer Anzeige des Brandversccherungs= Kassiers mehrere Oberämter
mit Einreichung der Urkunden über die unterm 23. Merz l. J. für die Brandlill
Versicherungs-Casse ausgeschriebene Umlage von 4 kr. auf jedes Hundert Gulden Ge-
bäude-Anschlag, als mit Einsendung der Beiträge selbst noch im Rükstande sind, uner-
achtet die hiezu anberaumten Termine bereits verflossen sind: so werden fämcliche Königl.
Oberämter, welchen diese Verzögerung zur bast fällr, hiemit angewiesen, sowohl die llr-
kunden als die Geldrukstände ohne Zeitverlust an die Königl. Brandschadens-Verssche-
rungs-Casse einzusenden. Stutegart, den 19. Jul. 1814. Ministerium des Innern.
" Graf v. Reischach.
Rechts, Erkenntmiße des Königl. Ober, Appellatlons. Tribunals.
1) In der an das Königl. Ober-Tribunal im Punkte ihrer Förmlichkeicen erwachse-
nen Appellations= Sache von dem Königl. Ober-Justiz., Collegium zwischen dem Handels-
mann Hebeustreit zu Frankfurt, Kläger, Appellanten) sodann den Freiherrn von Varnbü--
ler und von Palm zu Eßlingen, Beklagten, Appellaten, eine Wechselklage betreffend, wird
die Berufung, wegen Mangels an einer Beschwerde, und da dem Appellanten im Wege
des ordentlichen Prozesses die Regreßklage gegen Jeden anzubringen und auszuführen un-
benommen geblieben ist, verworfen. Tübingen, den 9. Jul. 1814.
2) In der an das Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen dem #Hofsailer Lachen-
maier zu Stuttgart, Beklagten, Appellanten; und dem Handlungehause Gebrüder Ulten-
dörfer in Rürnberg, Kläger, Appellaten, eine Schuldforderung bertreffend, wird gleichfalls
in Hinsicht auf die materielle Beschaffenheit der Sache die Appellation nicht angenommen,
und Appellant in eine Fiscal-Strafe von lo Thalern verurtheilt. Tübingen, den 74. Jul.
1814.