Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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wirthshaus auf die drel Jahre 1815 — 1817 wieder an den Meistbietenden verliehen werden, wel- 
chts andurch #r allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Den 1# Jul. 1614. 
vn. Oberamt Münslgen und Hochfürstl. Thurn u. Taxisches Renntamet Obermarchthal. 
Eslingen. Girnau. Das dem Hospital Eßlingen zugebörige Hofgut Sirnau, dessen Be- 
and auf nächst Georgli 1915. zu Ende gebt, wird, zu Folge allerhöchsten Befehls wiederum auf ? 
abre verpachtet werden. Dieses nur eine Stunde von der Amesstadt entfernt liegende Hofgut ene- 
ält in einer geschlossenen KRingmauer z abgesonderte zur kandwirtbschaft eingerichtete Wohngebaude 
ant Keller; eine große Scheuer mit 3 Tennen; 2 große Stallungen; mebrere Heuböden u. Frucht- 
aͤsten; eine Schäferswobnung; s laufende Bronnen, nebst den weiter erferderlichen Htonomischen 
Einrichtungen. Ausserhalb der Pofmauer befinden sch noch zwei weitere Gebande; sodann enthält 
dat ganze Hofgurs-Arcal auf einem Flächenraum von 5974 württemb. Moraen, insbesondere 302 
Morgen Aeker, 191 Morgen Wiesen, 3a Merg. Gärten, 41 Mors. Schaafweide, Schaaferieb und 
Amend 2c. Das Hofgut ist neit Ausnahme von s4 Morgen, welche ouf auswärtigen Markungen 
liegen, des Zehenden und aller Zufuhr befreict, auch erhält der Beständer zu Unterbaltung des Schif 
umd Geschirrs und zu Bebeizung seiner Wohnung aus dem nahe gelegenen Hotpital. Walde das er- 
forderliche Wertbolz gegen Bezahlung des Hutbsrreißes, und das Brennbolz unentgeldlich. Die 
Vervachtung wird am Sany-z den 30. Jul. d. J. Vormittags 10 Ubr auf dem Hofgute Eirnau 
un Wege des öffentlichen Aufstreschs vorgeben. Die Pachtliebhaber können das Hofgut täglich bes 
angenscheinigen, bei der unterzeichneten Stelle das Näbere vernehmen, und sodann um die bemeldte 
Zeit bei der Auskueichs Verbandlung sich einfinden, bei welcher übrigens niemand zugelassen wird, 
der nicht durch ein voriulegendes obrigkeitliches Zeugniß sich über die zu Betreibung eines so bedeu- 
tenden Hofquts erforderliche Fahi zkeit und landwirtbschastlichen L###. und uͤber die zu der noͤ- 
tbigen Einrichtung und Einlegung einer Caution von 4000 fl. geeigneten Vermögens- Verhbaͤltnisse be- 
friedigend auszuw eisen im Stande ist. Den 28. Jun. 18148. Koͤn. Stiftungsverwaltung Eßlingen. 
Gmünd. Nachbenannte Commun= Sommer= Schaafweiden werden Dienstag den 36. Jul. auf 
fernere 3 Jabre an den Meistbietenden verlichen, und zwar fur Göggingen auf 300 Stüt; für Wis= 
goldingen 200 Stük; für kantern soo Stuk Vormittags 3 Ubr. Für Weiler Soo Stük, und Mens- 
dorf 200 Stuk Rachmutags s Uhr. Die Pachtlicbbaber werden Einßeladen „ sich mi# den nöthigen 
obrigkeitlichen Teusnissen versehen in der hiesigen Oberamts, Kanzlei bei den Verbandlungen eenzufin- 
den. Den 12. Jui. 1814. ön. Oberamt. 
Mönsingen. Die Sommer, Schaafwaiden nachstebender Communen, deren Bestand mit dem 
gegenwärugen Jabr zu Ende geht, sollen an den unten bemerkten Tägen wieder auf 3 Jatc ##m= 
lich auf die Jahre 1315, 1816 und 1817. an den Meistbietenden und zwar nach besondern allerböch 
Nen Berebl in den Orten selbst verliehen werden; nemlich die Waide zu kaichingen mit voo -#tül 
bis Dienliag den 2. Aug. Bormittags? Ubr; in Keldnetten mit soo Stük am nemlichen Tag, 
Nachmittats 3 Uhr; zu Sontbeim mit 350 Stuͤt bis Mirtwoch den 3. Aug. Vermittags 9 Uhr, 
und zu SEnnabruren im Durchschmit en soo Stük am nemlichen Tag Nachmitaas 3 Uhr 64. 
haben sich daher die Bestands-krebhaber an den destimmten Tagen mut Meisterbricken und Vermö- 
gens Jeugnissen versehen, auf den Rathhaußern gedachter Orten einzufinden. *— 53 1814. 
ön. cramt. 
Reuttlingen. Die Schaafwaiden zu Willmandingen, Maͤgerkoͤngen, Hausen an der Lanchert, 
Bronnen, Holzelfingen, lein-Engstingen und Wannweil werden hener wiederun enuf z Jahre, und 
zwar die vier Erstere Dientaa den 36. Jul. d. J. Morgens 8 Udr, und die drei keztere Mitzwoch 
den a7. Jul. d. J. ebenfalls Morgens 5 Ubr auf dem biesigen Rathbause in ff tliche Verleihung. 
gebracht werden. Berechtigte Bestandslicbbaber werden daber biemu sowehl zu der einen als ane 
dern Verleibung an ermeldten Tagen und Stunden eingeladen; wo alédann die eib die Bedingun- 
gen vernebmen, und den Verleibungen beiwohnen können. Den 26. Jun. 1614. K. Oberamt. 
Nottenburg am Reckar. Der Bestand des berrschaftl. Munchh g#uts in # urmlinnen ge- 
ber bis dicheme 1615, zu Ende, und es soll dasselbe nach allerhöchnem Besfehl auf die nächftkom-
	        
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