Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierongs-Blatt. 
  
Samstag, 6. Aug. 
  
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Koͤnigl. Verordnung, die Alschhauser Hut betr. 
Vermäög allerhöchsten Decrees vom 2. Aug. ist die Alschhauser Hut von dem Ober- 
forftamt Altdorf getrennt, und dem Oberforstamt Biberach zugetheilt worden. 
Gener al. Pardon. 
Se. Königl. Majestt haben durch allerhöchste Ordre vom a3. Jul. für alle bis 
zu diesem Tage aus dem Konigl. Militair-Dienste Desertirten, die der Königl. Garden 
ausgenommen, einen bis zum ersten December dieses Jahrs dauernden 
General-Pardon 
allergnddigst zu bewilligen geruht; dergestalt, daß diesenigen) welche inner dieses Zeit- 
raums sich stellen, von aller Strafe befreit, und ihnen wegen ihrer begangenen Desertion 
kein Vorwurf gemacht) sondern dieselbe so angesehen werden sollen, als ob sse ihre Fahnen 
niemals verlassen hätten. 
Welch anerbotene allerhöchste Gnade hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Stutt- 
gart, den 24. Jul. 1814. UAuf allerhöchsten Befehk. 
Königl. Kriegs-Departement. v. Phull. 
Die Dienstverrichtungen der Königl. Gensd'armerie betr. 
In den Monaten April, Mai und Junius dieses Jahrs sind durch die Königl. Gens- 
Varmerie 1 Mörder) 23 Diebe; 51 andere Verbrecher, 341 Vaganten, 306 Bettler, 
12 entwichene Conseriptionspflichtige, 71 teutsche, 28 französische Deserteurs, zusammen 
808 Personen) verhaftet worden. Sruttgart, den r. Aug. 1874. 
Kön. Ministerium des Innern. Graf v. Reischach. 
Kechts, Erkenn#ße des Königl. Ober, Appellarions, Tribunals. 
1) In der Appellations Sache von dem Königl. Ober, Juskiz-Collegium zwischen An- 
ne Marie Nogner) cum eurat. zu Crailsheim, Klägerin Appellantin, und dem Faͤrber-