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Koͤniglich, Wuͤrttembergisches
Staats- und Regitrungs-Blatt.
Samstag, 13. Aug.
General.Pardon.
Se. Koͤnigl. Majestät haben durch allerhoͤchste Ordre vom 23. Jul. für alle bis
zu diesem Taze aus dem Koͤnigl. Militair-Dienste Desertirten, die der Königl. Garden
ausgenommet, einen bis zum ersten December dieses Jahrs dauernden
General-Pardon
allergnddigst zu bewilligen geruht; dergestalt, daß diesenigen) welche inner dieses Zeit-
raums sih stellen) von aller Strafe befreit, und ihnen wegen ihrer begangenen Desertion
kein Vorvurf gemacht, sondern dieselbe so angesehen werden sollen, als ob sse ihre Fahnen
niemals perlassen hätten.
Welh anerbotene allerhöchste Gnade hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Seutt-
gart) den 24. Jul. 1874. Uuf allerhöchsten Befehl.
Königl. Kriegs= Departement. v. Phull.
Rechts-Erkennniße des Kön. Ober, Justiz= Collegiums.
1) In Sachen erster Instanz zwischen Oberamtsrath, Carl Marimilian Kaver von
Schott zu Ochsenhausen, Kl. und dem Herrn Fürsten von Metternich-Winneburg-Ochsen-
hausen,) Bekl., Penstons-Forderung betreffend, wurde condemnatorie erkannt. Stuttgart,
den 4. Jul. 1814.
2) In der Appellations' Sache von Göppingen zwischen Moses Einstein, Schuzsuden
zu Jebenheusen, Bekl. Anten und Joseph Abraham, Schuzsuden, ebendaselbst, Kl. Aten,
eine Injuren-Klage betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz in Ansehung der Satis-
factions-Summe reformirt. b. eod.
3) In Sachen erster Instanz zwischen den in „Kis genannten ehemaligen Conventua=
len und Laenbrudern von Ochsenhausen Kl., sodann dem Herrn Fürsten von Metternich=
Winneburg. Ochsenhausen Bekl., Pensions= Abzüge betr., wurde condemnatorie erkannt.
Stuttg. den 13. Jul. 1874.