Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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bohenlohisch Maldmeß oder 3 Morgen Württemmberg, Wect. 4) Eedbirnländer: in 1 Morgen ale 
#eb.nto Waldmeß oder 1 Morgen Wutemderg. Me·ßt, und 5) in einem See: von 1½ Pri, alt 
obeniohisch Waldmeß oder beiläufig 14 Wurttemberg. Meh. Oedringen, den 16. Ang. 1814. 
Kön. Euftungs. Verwaltung. 
Riedlingen. Die Commun. Schaafweiden ven Iktenhausen, Dürrerwalrstetten, Upflomör, 
und brstngen, wovon die erste 130„ die zweite co, die dritte 100, und die vierte 100 Stück 
ertrat, werden am zz. Sept. d. J. Bormittags 9 Uhr auf z Jahre, nemlich von Martini 1614 bis 
dahm 1817 an den Meistbietenden in Pache gegeben werden. ie kebhaber werden eingeladen, an 
besagtem Lag und Stunde mir Merster, und Concesstons. Briefen versiben, sich auf den. Nathhaus 
in Riedlingen einzusinden, und mit tuchtigen Bürgen oder Cautions, Scheinen sich geloͤrig zu verse- 
ben. Den 16. Aug. 1614. k Oberamt. 
Rottenburg am Nekar. Bis Dienstag den 20. Sent. wird das dem Könisl. Cemeraleme 
Rottenburg zustebende alte Stadegm auf Rottenburger Markung, bestehend au# einem Wohnhauß, 
Sct#allug, besonderer Scheuer und Hofraithin, 10 Morg. AZkerseldung, 3 Vrel. Baumgarten, 3 Pre. 
NReubruch und à Morg. 3# Vrél. Wiesen, alles in der Nabc des Hauses gelegen, nach ergangenem 
böchstem Befehl aus 9 Jadre, nemlich von Gcorgii 18145 bis dahin 1824 an den Meintbietenden ver- 
lieben. rs- Verleibung wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und es haben die Zu Bestebung 
dieses Gute Luttbezeugende sich an dem gedachten Toge des Morgens um 3 Uhdr in der Maierei, Wob- 
nung der Aufstreichs. Verbandlung anzuwohnen, öber ihre Kenn'nige im Feldban und Vermögens= 
Umstaände zu Stellung der erforderlichen Caution obrigkeitliche Zeuznisse vorzulegen. Den 20. Aug. 
1814. K. Landvogsei, Steucramk am mittiern Neckar, und Cameralverwaltung Rottenburg. 
Urach. Do die Bestands- Akkorde der Coemmun, Schaafwaiden zu Sirchingen, Blaichstetten 
und Wurtungen, biesigen Oberamts bis Martini d. J. zu Ende geben, so werden diese Schaasfwei 
den Dienstag den 153. Sept. d. J. auf weitere 3 Jabre im öffentlichen Aufstreich verliehen werken. 
Au' der Sirchinger Waide dürfen im erstern Jadre 200 Stdie, und die 2 folgende Jahre i50 Etuͤ- 
ke, auf der Blaichstetter jedes Jahr 150 Stüfk, und auf der Württinger soo Stük aufgeschlagen 
werden. Di# biebhaber haden sich mie Meisterbriefen und obrigkeitlichen Zruq, issen uber ibr Verms= 
gen und Prädikac versehen, an gedachtem Tage, Morgens 3 Uhr auf dem Ratbbause in Urach ein- 
lufinden. Den 35. Aug. 1311. Kon. Oberamt. 
Magenbeim. In Gemäsbeit erhalteenen allerböchsten Befebls vom 9. Aug. d. J. wird das 
Schloßgut zu Magenbeim, wovon der Bestand auf. kichemeß 1815. zu Ende gebt, bis Dienstag den 
6. Sept. wieder auf ? Jahre an den Merstbietenden verlieben werden. Dos Gut belkebt ous einem 
Schioͤß Hen, worinn der Beständer die Wohnung hak, einer Viebstallung, einer doppelten Scheuer, 
einer Schaferei, Wohnung und Sctallung mie einem groften Furter boden, 148 Mig ot Rutb. Akers 
in 3 Jelgen, 10 Morg. 5 Vril# 3# Rurd. Wiesen, 4 Mra 31 Vrtl. i7 Ruth. Baum- und Gras- 
Herten, 1 Morg. 15 Rurd. Kraur, und Küchengarten, „ Morg. Weinberg, welche zu Futcerkräurer 
enuzt werden, und à Morg. 31 Prel. Waldung, nebst einer Schäferei zu 600 Stüken mie dem Pförch 
und der Uebertriebs= Gerechtigkeit auf mehrere Orte. Die #biebhaber, welche mit obrigkeitlichen u— 
oberamtlich geslegelten Zeugmissen verseben seyn müssen, daß sle rechtschaffene Leute, des Feldba#ns 
kundig, und in Ansebung ihretz Vermögens im Stande seien, den Pacht zu übernehmen, u. eine der 
fatbrlichen Bestands= Sunme gleichkomwende Caunon von ungefehr 1500 fl. an liegenden Gütern oder 
Capitalien zu leisten, mögen sch Morgens 8 Uhr in dem Schloß zu Magenbeim eir finden. Rechents- 
bofen, den 13. Aug. 1814. Kön. Camecalame Freudenthal. 
„ Stuttgarr. Es werden hlemie diefenigen Conscribirten, die ssch bei der heurigen Musterung 
bätten stellen sollen, zum ztenmal aufgefordert innerbalb der nächsten d. Menake bieher zurükzukom= 
men, und sich der Conscription zu unterwerfen, indem sie nach Verflug dieses Termins geschärfte 
körverliche Strafen, und die unfeblbare Conficcat#on ibres gegenwärtigen und zukünftigen Vermößens 
zu gewarten haden. Ramentlich werden citict: Georg Jakob Fried. Hirzel, Steinbauer. Johann 
Fried. Wilh. Weigand, Schlosser. Ludwig Wilhelm Schwab, Schreiner. Joh. Michael Hiczel, 
 
	        
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