Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Schreiner. Aus der Schultheisff. und Ort Bolsternans: Cor. Lelder, Bauer. Remig Keb- 
rer, Maurer. Aus der Schuleheiss. Eisenharz: Kranz Anton Gruber, Maurer ven Wilat. 
Aus der Schultheiff, und Ort Enkenbofen: Alois Hengge, Bauer. Aus der Schultheiflerei 
à#t- enbofen: Franz Anton Herger, Jimmermann von Hitzenlinde. Aus der Schultheisserei 
oltleufhen: Martin Epp, Schreiner von Kleinholzleuthen. Aus der Schultheisserei Me- 
nelzbofen: Franz Jos. Jehle, Bauer von Sommersbach. 
Zum hwelkennna aus der Oberschultheiff. Reuravensburg: Anton Elgag, Merger. 
. Koͤn. Oberamt. 
Niedlingen. Der bei der Koͤnigl. Armee-Eaquipirungs- Combagie gestandene Ouvrier Franz 
Maier, von hier gebuͤrtig, ist den 13. Jun. d. J. aus der Garnison Lndwigsburg desertirt. Alle 
Königl. Milirair= und Civil- Behoͤrden werden daher geziemend ersucht, auf gedachten Deserteur fahn- 
den, denselben auf Betreten arretiren, und an das hiesige Oberamt wohlverwahrt einliefern zu las- 
sen. Den 15. Nov. 1313. Kön. Oberamt. 
Walosee. Der bei dem Regimene Nr. 13. stehende Goldat, Vincens Heinrich von Hopfer- 
bach biesigen Oberames, har ssch unterm #1u. d. Mon. aus der Garnison Hohenasperg entferne, ob- 
ne daß bis setzt etwas von ihm in Cesaheunz gebracht worden ist. Alle Hoch= und Wohllöbl. inn- 
und ausländische Orts= Obrigkeiten werden hlerdurch geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, 
ihn im Beeretungsfall arretiren, und wohlverwahrt hieher, oder an das zimesns Commando 
einllefern zu lassen. Den 17. Aug. 1814. Kön. Oberamt. 
  
Stuttgart. Seit dem 11. Merz dieses Jahrs befindet sich in dem kandvogkei: Arbeitshause 
u Eßlingen ein taubstummer, alter Mann, der einige Tage zuvor in dem diesseiligen Ames, Orte 
ru angebhalten wurde, dessen Heimath aber aller Bemühungen ungeachtet, inzwischen nicht er- 
orsccht werden konnce. Es wird demnach der Weg der öffentlichen Bekanmmachung gewählt, um 
Rachrichten über den Mamen und die Herkunfe dieses Menschen zu erhalten, deren Mitlheilung die 
unterzogene Stelle sich erbittet. Beschreibung des taubstummen Mannes. Er mag os Jabt alt 
sepn, ist s" 4 groß, dat hagere, eingefallene Wangen, graue Haare, braune Augbraunen, eine 
blatte Nase, kleinen WMund „ abgefaulte Zäbne, rundes Kinn, und vinen schwarzen Bart; i#st eindu- 
tig, und war bei seiner Einlieferung bekleidet mit einem alten runden Hut, einem alten dunkelgr#- 
nen tüchenen Wammes mit durchgebrochenen Knöpfen, mit alten, aschgrauen, langen Hosen, der- 
sleichen Weste, grau wollenen Stcümpfen, alten Riemenschuhen, und um den Hals trug derselbe 
einen wollenen Flor. Kön. Amts Oberamt. 
Plieningen. In der Racht vom 235 auf den 36. August wurde aus einem Bürgerhause zu 
Plieningen nachstehender baare Geld, Vorrath entwendet: 3 doppelte französische Carolins, 3 ganze 
Souverainsd'or, 1 halbes Souveraind’'or, 72 französische Carolins, darunter 31 ganz alte, 1 Würk- 
tembergisches Carolin mit dem Brustbild eines Hersegs Eberhard, 1# Bairisches Carollin, 3 Duka- 
ten, an französtschen Kedernthalern Ig§ f., an Kronenthelern sso fl., on Gechsbäznern, Dreibäs= 
nern und Munze goo flL. Das sämtliche Geld war in mehrere kinene Gäckchen eingenäht, und in 
einem Coffer, der mit dem Schlüssel des Eigenthümers eröffnct wurde, beßindlich. Dieser beträcht- 
liche Diebstabl wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht. indem die untersogene Seelle um schleunige 
Mittheilung jedes Umstandes, der auf die Persk- des Thärers, und auf Spuren, wohin das Geld 
Plommen, leiten möchte, geziemend bittet, und auf die Eutoeckung des Perdrechers die ansehnlichßte 
elohnung setzt. Den 23. Aug. 1814. · Koͤn. Amts-Oberamt Stuttgart. 
Rottenburg am Reckhar. Die beiden Kinder des in Kaiserl. Oestreichischen Civil. Diensten 
zu Kutschwarda in Böhmen angestellten Albert Ullmann von Rottenburs, Deminica und Carolina, 
werden hiemit zu Folge allerhöch'ten Befehls vom 18. vor. Monats aufgefordert, lonerbalb eines. 
Termins von 3 Menaten in ihr Vaterland zurükzukehren, widrigenfalls ihnen von dem denselben an- 
zefallmen mütterlichen Vermögen weder Capital noch Zinuse ausgefolge k ###en 3. Aug. 
1814. n. eramt.
	        
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