Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Genuß dieser Saamen bei Kindern vorgekommen. Es wird daher nicht nur jene War- 
nung erneuert, und den protestantischen und katholischen Gelstlichen nud Schullehrern die 
genaue Beobachtung der im Sept. 187a. ergangenen Verordmung wegen öffentlicher Be- 
kanntmachung der Warnung vor dem Genuße der Giftpflanzen wiederholt zur Pflicht ge- 
macht, sondern auch den Königl. Oberämrern noch besonders aufgetragen, die in ihrem 
Amts,. Bezirke befindlichen Ihirurgen ernstlich anzuweisen, daß sie bei vorkommenden Fil- 
len von Vergiftung durch Genuß solcher Pftanzen sedesmal sogleich den ordentlichen Arzt 
herbeirufen , damit ohne Zeitverlust zweckmäßige Rettungs-Mittel angewendet werden koͤn- 
nen. Stuttg. den 3. Sept. 1814. Ministerium des Innern u. der geistl. Angelegenheiten. 
Graf v. Reischach. v. Jasmund. 
KReches, Erkennnige des Kön. Ober, Juntiz-Collegiums. 
1) Die Appellations-Sache von Ludwigsburg zwischen Heinrich Preiß Anten, und 
Christian Friedrich Vogel von da, Aten, einen Kauf und übernommene Schulden betr., 
wurde per Relcript. erledigt. Stuttg. den 26. Aug. 1814. 
a) In der Wechselklag-Sache des Handelshauses Jöller und Bettinger zu Heilbronn, 
Kläáger an einem wider kôw Maier zu Soncheim) Bekl. am andern Theil., wurde Be- 
klageer von der gegen ihn erhobenen Wechselklage freigesprochen. Stottg. den 37. Aug- 
3) JIn der Nullitäten= Klagsache von Böblingen) zwischen Jehann Friedrich Ehinger, 
Bürger und Messerschmid zu Balingen, Bekl. nun Querulanten an einem, und alt To- 
bias Roller, Burger und Retgerber daselbst, Kl. nun Quernlaten am andern Theil, den 
Ersaz der auf die Stellung eines Rekruren verwendeten Kosten betr.) wurde die Urchel 
poriger Instanz als nichtig aufgehoben. lb. eod. 
4) Die Rechtssache des Bürgermeisters Anton Werkmann zu Uctenweiler, Kl., wider 
das Grafl. Seeinische Rentamt zu Emerkingen, Bekl. Ersaz von Socrassenbaukosten betr., 
wurde vor Publikarion der Urchel durch Vergleich erlediggt. Stuttg. den 31. Aug. 1814. 
Erkenne iiße des Königl. Ehe-Geriches. 
Den zu. Aug. 1874. wurden geschieden: 
1) Maria Magdalena Gönner zu Stammheim, Ludwigsburger Oberamts, geb. 
Weiß von Thamm, desselben Oberamts, Kl. von Matheus Göônner, Bürger und Hirsch- 
wirth zu Stammheim, Bekl. ex cap. quals delert. unter Verurtheilung des Beklagten in 
die Kosten. 
a) Johann Georg Hörner, Börger und Taglöhner zu Heuberg) Oberames Oehrin-= 
gen) Kl., von Catharina Barbara; geb. Jahler von da, Bekl. ex cap. adulterü#, unter 
Verurtheilung der Beklagten in die Kosten. 
3) Christian Josua Waaser, Bürger und Bärenwirth zu Neuenbürg, Kl. von Chri= 
Hien Elisabeth, geb. Seuf von da, Bekl. ex cap. qvali delert, unter Vergleichung der 
osten.
	        
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