Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

Seraf, Erkenntnisse des Könlgl. Criminat, Tribunals 
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Im r. Aug. ist ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung geskommene Ta- 
ver Kuhn von. Pfahlheim, wegen Diebstahls, zu achtmonatlicher, und dessen Mutschuldi- 
ger Johann Vaas von Thanhausen zu sechsmonatlicher Festungsarbeit verurtheilr, und im 
üksicht der Kosten das Erforderliche verfügt worden. 
Den 4. Aug. wurde der zu Eßlingen in Untersuchung gekommene Jakob Raiser vom 
Bernhausen, Amtsoberamts Stuttgare wegen wiederholten. ge. Diebstahls, zu halbstün- 
diger Ausstellung auf der Schandbuhne und zu neunmonatlicher Festungsarbeic, so wie 
zum Kosten= Ersaß condemnirt, und dessen nachgängige Reclusson in ein Arbeicshau½ bis 
zu erprobter Besserung verfügt. 
Unter dem 6. Aug, ist die zu Göppingen verhafeece Victoria Günter von Gmünd, 
wegen wiederholten Diebstahls., neben dem Ersatz aller Kosten, zu zweijahriger Zuchthauß- 
ütraße und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung con- 
demnirt worden. 
Rodem wurde der zu Ulm in Verhaft und Uncersuchung gekommene Stephan Un- 
föld von Oepffngen, wegen Widersezlichkeit gegen einen Gensd'armes, zu einjähriger 
Festungsstrafe und zum Ersaz aller Kosten verurtheilt. 
kodem ist der zu Göppingen verhaftete Leonhard Schweizer von Göppingen wegen 
wiederholten Diebstahls, nmeben dem Ersaz aller Kosten, zu einjähriger Festungsarbeit und 
nachheriger Reeluseon in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung condemnirt worden- 
Am g. Aug. wurde die zu Eßlingen in Werhaft und Untersuchung gekommene Un- 
na Maria Künzinger von Groß= Heppach, Oberamts Waiblingen) wegen wiederholten 
Diebstahls neben dem Ersaz sémtlicher Kosten, zu dreiféhriger Juchthaußstrafe und nach- 
heriger Rerlusson in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung verurtheilt. 
kodem ist der zu Heilbronn verhaftete Conrad Schickle von da, wegen wiederholten 
Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, zu einer Festungsarbeit von einem Jahr und 
neun Monaten,) so wie zu nachheriger Reclusson in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Bes- 
FKrung verurtheilt worden. 
*55 3. Aug. wurde in der Untersuchungs= Sache gegen den zu Heilbronn verhafte- 
sen Georg Adam Doderer von der Murrhardter Sägmühle, Oberamts Baknang, wegen 
begangenen Raubmords an dem Johann Georg Lederer von Ebersberg., verordnet, daß 
der Delinquent, statt der erkannten Strafe des Rads vom oben, durch das Schwerde 
vom Lebem zum Tode gebracht, und demncchst sein Leichnam auf das Rad geflochten wer- 
den soll) welches Erkenntniß den 23. Aug. vollzogen worden ist. 
kodem ist der zu Eßlingen verhaftete Christoph lang von Winnenden, Oberames 
Waiblingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Erfaz aller Kosten zu ein= und 
einhalbsähriger Juchthausarbeit und nachheriger Reclusson in ein Arbeitshauß condemnire 
worden- 
Unter dem r5. Aug. wurde die zu Heilbromr) wegen wiederholten Diebskahls, im 
WVechafe und Untersuchung gekommene Margaretha Reich von Kleebronn Oberamte Bra-
	        
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