Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Welches hiemit auf erhaltenen gn##digsten Auferag Königl. Reichs,IGeneral= Ober, 
Post-Direction hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Stuttg. den 26. Sept. 
1814. Königl. General-Postamt. 
3) Da die Postwagen, Pakere, welche nach Belgien versendet werden wollen, mit 
einer genauen Declaratcton des Inhalts, Benennung der Waare) Stük, Zahl, Eslen- 
Maas, Farbe und Werth in französischer Sprache versehen seyn müssen, so wird solches 
Hiemit auf erhaltenen gnädigsten Auftrag Konigl. Reichs-General, Ober-Post-Direccion 
öffentlich bekannt gemacht. Stuteg. den 26. Sept. 1814. Kön. General= Postamt. 
Reches, Erkennenisse des Königl. Ob. Appellations, Tribunals. 
1) In der Appellation „Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium zwischen 
den Erben des Burgermeisters Heim von Rommelshausen, Beklagten, Appellaten, jezt 
Appellanten, und der Cacharine Barbare Schuh zu Beutelspach, Klägerin, Appellanein, 
nun Appellatin, einen Erbvertrag betreffend, wird die Urthel der nächstvorigen Znstanz 
dahin abgeändert, daß es bei dem erstrichrerlichen, die Beklagten von der Klage entbin- 
denden, Erkenmeniß verbleiben soll. Tübingen) den 32. Sept. 1814. 
2) In der Apvellacions-Sache von dem Khnigl. Ober-Justiz-Collegium) zwischen 
Johann Ernst von Dunstelkingen, Klägeon Appellanten, und Elias Sauer in Hofen, Be- 
klagren, Appellaten, Entschädigung betreffend, wird die hieher erwachsene Berufung wegen 
Mangels an einer Beschwerde durch Urthel verworfen. Id.#e#d. 
3) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober, Justiz-Collegium zwischen 
dem Königl. Finanz= Departement, Sertion der Krondomainen, Beklagter, Appellancin", 
und den Fall-Bestand= Auf, und Abfarthspflichtigen Unterthanen zu Oberkochen, Klä, 
ern, Appellacen, Laudemium betressend") wird die Urthel voriger Instanz bestacigt. Tuͤ- 
ingen, den a#7. Sept. 1814. 
4) In der UAppellations-Sache von dem Königl. Ober Justiz-Callegium zwischen 
dem Substitut Schnurrer in Seuctgart, Klägern, Appellaten, nun Appellanten, und den 
Erben des General, Armee= Arztes von Jakobi daselbst, Beklagten, Appellanten, jeit Ap- 
pellaten, einen Bau= Streit betreffend, wird die Appellation wegen Mangels an einer 
gegründeten Beschwerde nicht angenommen. Ibid. eod. 
5) In der Appellations= Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen 
dem Herrn Grafen Fuqger von Kirchberg-Weissenhorn, Beklagten Appellanten und dem 
Königl. Finanz= Departement, Seccion der Krondomainen lliter Abtheilung, ols Vertre- 
terin- des Hospitals zu Biberach) Kl. Acin, Schuldforderung betreffend, wird gleichfalls 
nicht devolutorisch erkannt. tbid. eod. 
Kechts, Erkennniße des Kön. Dbec. Justiz: Colleglums. 
1) In der Appellations, Sache von Rottenburg, zwischen Jakob Flach zu Schwall- 
dorf, Bekl. Anten und Donat Maier zu Wachenderf, Kl. Aten, einen Pferdskauf-Cou-
	        
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