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Welches hiemit auf erhaltenen gn##digsten Auferag Königl. Reichs,IGeneral= Ober,
Post-Direction hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Stuttg. den 26. Sept.
1814. Königl. General-Postamt.
3) Da die Postwagen, Pakere, welche nach Belgien versendet werden wollen, mit
einer genauen Declaratcton des Inhalts, Benennung der Waare) Stük, Zahl, Eslen-
Maas, Farbe und Werth in französischer Sprache versehen seyn müssen, so wird solches
Hiemit auf erhaltenen gnädigsten Auftrag Konigl. Reichs-General, Ober-Post-Direccion
öffentlich bekannt gemacht. Stuteg. den 26. Sept. 1814. Kön. General= Postamt.
Reches, Erkennenisse des Königl. Ob. Appellations, Tribunals.
1) In der Appellation „Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium zwischen
den Erben des Burgermeisters Heim von Rommelshausen, Beklagten, Appellaten, jezt
Appellanten, und der Cacharine Barbare Schuh zu Beutelspach, Klägerin, Appellanein,
nun Appellatin, einen Erbvertrag betreffend, wird die Urthel der nächstvorigen Znstanz
dahin abgeändert, daß es bei dem erstrichrerlichen, die Beklagten von der Klage entbin-
denden, Erkenmeniß verbleiben soll. Tübingen) den 32. Sept. 1814.
2) In der Apvellacions-Sache von dem Khnigl. Ober-Justiz-Collegium) zwischen
Johann Ernst von Dunstelkingen, Klägeon Appellanten, und Elias Sauer in Hofen, Be-
klagren, Appellaten, Entschädigung betreffend, wird die hieher erwachsene Berufung wegen
Mangels an einer Beschwerde durch Urthel verworfen. Id.#e#d.
3) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober, Justiz-Collegium zwischen
dem Königl. Finanz= Departement, Sertion der Krondomainen, Beklagter, Appellancin",
und den Fall-Bestand= Auf, und Abfarthspflichtigen Unterthanen zu Oberkochen, Klä,
ern, Appellacen, Laudemium betressend") wird die Urthel voriger Instanz bestacigt. Tuͤ-
ingen, den a#7. Sept. 1814.
4) In der UAppellations-Sache von dem Königl. Ober Justiz-Callegium zwischen
dem Substitut Schnurrer in Seuctgart, Klägern, Appellaten, nun Appellanten, und den
Erben des General, Armee= Arztes von Jakobi daselbst, Beklagten, Appellanten, jeit Ap-
pellaten, einen Bau= Streit betreffend, wird die Appellation wegen Mangels an einer
gegründeten Beschwerde nicht angenommen. Ibid. eod.
5) In der Appellations= Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zwischen
dem Herrn Grafen Fuqger von Kirchberg-Weissenhorn, Beklagten Appellanten und dem
Königl. Finanz= Departement, Seccion der Krondomainen lliter Abtheilung, ols Vertre-
terin- des Hospitals zu Biberach) Kl. Acin, Schuldforderung betreffend, wird gleichfalls
nicht devolutorisch erkannt. tbid. eod.
Kechts, Erkennniße des Kön. Dbec. Justiz: Colleglums.
1) In der Appellations, Sache von Rottenburg, zwischen Jakob Flach zu Schwall-
dorf, Bekl. Anten und Donat Maier zu Wachenderf, Kl. Aten, einen Pferdskauf-Cou-