Nro. 44. 1814. 347
Königlich= Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Samstag, 8. Okt.
Reches, Erkennniße des Kön. Ober. Justiz= Collegiums.
1) Die Appellations, Sache von Maulbronn zwischen Jakob Friedrich Wimmer von
Gündelbach, LAren Anren, und Johann Georg Grau als Pfleger der 3 Kinder des in
Ganth gerathenen Friedrich Kornbrust daselbst, LNien Aten, p### priorit. in conc wurde
wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde per Releriptum verworfen. Stuttg. den
25. Aug. 1814.
2) In der Implorations, Sache der Frau Gräfin Friedrike von Pückler, geb. Gräfin
von Ortenburg, Implorantin an einem, wider ihren Gemahl, den Kammerherrn und
Ober-Chaussee, Intendanten Herrn Grafen Carl von Pückler, Imploraten am andern
Theil, eine Alimenten= Forderung betr.) wurde theils conaemnatorie, theils auf Beweiß
erkannt. Sruteg. den 6. Sept. 1814.
3) Die Appellations= Sache von Freudenstadt zwischen den Bürgermeistern Lieb und
Stöffler allda, Anten, und der Wittwe des Löwenwirths David Wölpper, ebendaselbst,
cum curat. Atin, Restitution gegen die Gannturthel in dem David Wölpperschen Con-
curse betreffend, wurde wegen Frivolität per Relcriptum von Amtswegen verworfen.
Sctuteg. den 3. Sept. 1814.
4) In der Rechts= Sache Königl. Ober-Finanz, Departement, Section der Krondo,
mainen, Kl. wider den Königl. Kammerherrn und Landvogt von Stain zu Rottenburg
Bekl. Bestz und Eigenthum des Heu= und kleinen Jehenden auf den Schloßgütern zu
Harthausen betreffend, wurde Bekl. quoad polleslorium von der gegen ihn erhobenen Kla-
ge entbunden, quoad petitorium hingegen dem klagenden Theil besserer Beweis auferlegt.
Stuttg. den 0. Sept. 1814.
5) In der Apbellations= Sache von Biberach zwischen den Erben von Johann Ja-
kob Wechsler, gewesenen Salzmeister daselbst, Kl. Anten, sodann dem gewesenen Sena-
tor nunmehrigen Polizei-Commissär v. Zell in Ulm und der Wittwe des Senators von