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Braunendal zu Biberach, Bekl. Aten, den Ersaz abgängiger Ganntmasse-Gelder betr.,
wurde die Urthel erster Instanz refermict. Stateg. den 12. Sept. 1314.
Erkenntniße des Königl. Ehe= Gerichts.
Den 28. Sept. 1314. wurden geschieden:
1) Christian Sulz, Bürger und Weber zu Gniebel, Tübinger Oberamts, Kl. von
Catharina, geb. Bauer von Rübgarten, desselben Oberamts) Bekl. ex cep. quaf delert.
umter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten.
a) Anton Friedrich Schnaufer, Bürger und Schumacher zu Stuctsart, Kl., von
Christina Dorothea, geb. Kraus, von da) Bekl. er cap. quali detert. unter Vergleichung
der Kesten.
2) Johann Melchior Freihofer, Bürger und Weingärtner zu Mundelsheim, Mar-
bacher Oberamts, Kl., von Maria Varbara, geb. Fink von da) Bekl. ex csp. quali de-
len unter Vergleichung der Kosten.
Der Auditor und Regiments, Quartiermeister Anton König, welcher als solcher
bei dem Königl. Linien= Infanterie-Regiment Nr. 4. angestellt war, mit diesem im Jahr
1812. den Feldzug nach Rußland mirgemacht har) und seit dieser Zeit vermißt wird, hat
bei dem ehemalig Reichsstädtischen Senator Eberhard v. Rauch zu Heilbronn die Sum-
me von ru fl. deponirt, und über solche unter gewißen Bedingungen zum Vortheil sei-
ner Ehefrau disponirt. Da es nun nicht ganz ausgemacht ist, ob nicht andere auf dieses
Depositum Ansprüche haben) so werden die allenfallssgen Prätendenten aufgefordert, sch
innerhalb drei Monacen bei unterzeichneter Stelle zu melden, und ihre Ansprüche auszu-
führen, oder zu gewärtigen) daß nach Ablauf dieses Terminz die Ehegartin des Auditor
Köôuig in den Bestz des befragten Deposici gesezt werde. Sturtg. den 30. Sept. 1814.
Justiz= Section des Königl. Kriegs= Departem. als Ober-Kriegsgericht.
Da das im Königreich befendliche Activ: Vermögen des bei dem vormaligen Caval-
lerie Regiment Nr. 4. Jäger König gestandenen, im rußischen Feldzug am 5. Dec. 1812.
gestorbenen Obristlieutenants Beors August v. Hartibsch, aus Dresden gebürtig) zu
Bezahlung der bereits bekannten Schulden desselben bei weitem nicht hinreichend ist, so
werden hiemit alle diesenige! welche an den gedachten Obristlieutenant v. Hartißsch aus
irgend einem Rechtsgrund eine Forderung zu machen haben, bei Scrafe des Ausschlusses
von der gesammten Verlassenschaft des Verstorbenen aufgefordert, bis Moncag den 31.
Oct. d. J. Vormittags l0 Uhr in dem Sesstonz= Zimmer der Justit= Section des Königl.
Kriegs= Departements entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu ersthei-
nen und ihre Forderungen rechtlicher Ordnung nach zu liquidiren. Sturtg. den 16. Sept.
1814 Justiz= Section des Königl. Kriegs-Departem. als Ober, Kriegsgericht.
Abtsgemünde, Oberamts Nalen. Die unterjeichnete Beamtung ist olleranädigst legitimire
werden, die dem hiesigen Königl. Hammerwerk zuständige am Schmitten Kanal gelegene Oehl, Irv=