Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

358 
keiten weeden daher ersucht, auf diesen Flüchtling sahnden, und selben auf Betreten an hiesiges 
Obecamt einliefern zu lassen. Kön. Oberame. 
Kirchbeim. kindorf., Johann Götz von kindorf hiesigen Oberamts, ledig, a# J. ale, 
12 Holl 2 din. groß, ein Schäfer, hat Erlaubnitß bekommen, bis zu vollendeter, wegen Conserip= 
tions-Ungeborsam gegen ihn geführter Untcersuchung in Mittelftadt, Oberam's Urach, in Dienst tre- 
ten zu dürfen. Er gieng sedoch nicht dahin, und seither hat er niche die mindeste Nachricht seines 
Aufentbals. Orts gegeben. Desbalb wicd nicht nur er silbst bei Vermeik#ung der schwersten Stra- 
fen aufgefordert, sogleich nach Haus zuruͤck zu kehren, und sich bei Oberame zu stellen, sondern es 
werden auch alle Obder- Unter - und Schultheifsen· Aemter ersucht, denselben da, wo er ist, in ge- 
faͤngliche Haft zu nehmen, und wobhlverwahrt durch Gensdarmes bieher zu liefern. Den 1. Olt. 
184#1. Kön. Oberamt Kiechheim. 
Leutkirch. Nachbenannte Consersptionspflichtige, welche sich in der Leit vom 6. Aug. 4806. 
bis zum 20. Aug. 1809. obne Erlaubnis entfernt haben, werden hiemit zum dritten, und leztenmal 
unter Bedrohung der wirklichen Confiscation ihres dazu bereits annotirten Vermögens aulgeferdert, 
dinnen den nächsten 4 Monaten vor unterzogenem Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre bisberi- 
ße Abwesenheit zu vertheidigen; und zwar: aus der Schultheisserci Mooshausen: Bcened. Schaͤd- 
e, Saͤger von Vogelherd. Aus der Schultheisserei und Ort Roth: Aurel Gundwolf, Scheei, 
ner n. tamt. 
  
Mergentbeim. Der Conskriptionspflichtige Joseph Seyfried von Igersheim, Haͤler, welcher 
sich vor der Occupation det Fücstentbums Mergertheim von Hause entfernt hat, wird biemit unter 
Anberaumung eines Termins von 4 Monaten zum erstenmal aufgefordert, in sein Heimwesen zurück 
in kehren, und sich den Conscriptionsgesejen zu unterwerfen. Kön. Oberamt. 
Backnang. ODer in preufsische Gefangenschaft geratbene Goldat, Johann kconhard Kranutter 
von Unterweissach, bieslgen Oberamis, von dem ehmalig Königl. Infanterie. Devot ist auf die an 
ibn ergangene Aufforderung, sich an den aus Rußland ins Vaterland zurükkehrenden Gefangenen- 
Transport anzuschliessen, aus seinem bisberigen Ausenthalts, Ort Brosbosen bei Culm in Preussen 
desertirt. Es werden daber alle Hoch, und Wohllöbl Bramtungen, crtucht, auf diesen Deserteur 
fabnden, und ibn im Betretungsfall an dic vocgesetzte Miluairbehörde wohlrerwabrt adliefern zu 
lassen. Den 26. Sept. 1814. ön. Oberamt. 
Leutlirch. Der bei dem Königl. leichten Infanterie, Regiment Nro. 10. gestandene Unkeroff#= 
ser Franz Gutb, von Wiesen, Schulkheisserei Wurjach und hiesigen Obecamts, welcher s Fuß 7 Joll 
kros ist, bar sich den 13. Aug. d. J. ven seiner Heimatb, wo er in Urlaub war, wegbegebden „und 
isher bei seinem Regiment in Ravcneburg nicht eingefunden. Alle Kerb- und Wohlloͤbl. Obrigkei- 
ten werden daber ersucht, auf denselben fahnden, ihn im Betretungsan entweder an datz Königl. 
Keiment## Commando nach Ravensburg, oder an unterzeichnete Behörde transpor#ren zu lassen. 
Deg 10. Sept. 1316. ön. Oberamc. 
  
Niedlingen. Der wegen Olebstabls zu Buchau in Verhaft gekon#mene Franz Joseph Laub, 
angeblich aus Matten, Königsl. Buicrischen vandgerichts Weiler, ist heute Nacht aus seinem Arrest 
entwichen. Sämtliche Polizei Behörden werden ersucht, aur diesen hiemoch beschriebenen Flüchtling 
fabnden, und denfelben an das unkerteichnete Oberamt woblverwabrt einliefern zu lassen. Signale 
nent. Kranz Joseph Laub, angeblich vron Marten, baudgerichts Wesler, ist 50 J. alr, 5“ 7“ groß, 
starken Körperbaus, hat schwarzbraune Hagr:, länglichtetz Gesicht, Ktarke schwarte Augbraunen, 
schwarze Augen, lange Nase, proportionirten Mund, gesunde Jähne, 'pinges Kinn, und einen star- 
ken unten zusammengebenden Backendart. Derselbe war bei seiner Eurweichung bekleidet mit emem 
schwarzgeunen tüchenen Ueberrock mit weißen Metallknöpfen, und einer solchen Weste, Lrau und blau 
gestreisten landen Ueberbosen, schwarz seidenen Halstuch, und Stiefeln, ohne Hut, und war von der 
kinken Hand zum rechten Fu#ß geschloßen. Den 9. Ott. 1814. Kön. Oberamt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.