Nro. 49. 1 8 1 4. 315
Königlich Württembergisches
Staats= und Negierungs-Blott.
Samstag, 12. Nov.
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Rechts-Erkenntnifse des Koͤnigl. Ob. Appellations-Tribunals.
1) In der Appellations-Sache von dem Konigl. Ober-Justiz-Collegium zwischen
dem Handelsmann Peter Diels zu Lahr, Klaͤgern, Appellanten, und dem Kaufmann
Stroͤhlin zu Berg, Beklagten, Appellaten, eine Wechselklage betr., wird die Appellation
wegen Mangels an einer Beschwerde durch Urthel abgeschlagen. Tuͤbingen, den 22. Okt.
2) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium, zwischen
den Gläubigern des Marquard Kieningers von Unterkochen, Liquidanten, Appellanten an
einem, sodann dem Königl. Finanz= Departement) wie auch dem Hüctenamts-Verweser
Häfelin zu Abtsgmünd, Oberamts Aalen, Mitliquidanten, Appellaten ann andern Theil,
Vorzugs-Recht im Gannte betreffend, wird die Urthel voriger Instanz theils abgeändert,
theils bestätigt. Tubingen, den 27. Okt. 1814.
3) In der Appellations= Sache von dem Königl. Ober= Justig= Collegium, zwischen
dem Königl. Finanz-Departement, Klägern, Appellanten, und der Frau Fürstin von Col-
loredo= Mannsfeld zu Sindlingen, Beklagter) Appellatin, Gültreche beereffend, wird die
Urchel erster Instanz bestäcigt. Tübingen, den 39. Oke. 1814.
4) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober= Justiz-Collegium, zwischen
Hiob Bauer zu Roigheim, Oberamts Reckarsulm, Klägern, Appellanten, und dem Mi,
chael Dreßler, Bekl. Appellaten, einen Hof, Plaz betreffend, wird die Uppellation wegen
Mangels an den Förmlichkeiten abgeschlagen, und Appellant wegen seiner Streitsucht in
eine Fiscal= Strafe von 10 Reichsthalern verurtheilt. Den 3. Nov. 1814.
Reches= Erkenneniße des Kön. Ober, Juftix- Colleglums.
1) Auf erhobene Wechselklage des Ober= Justiz, Prokurators Schmidlin als Indossa-
tars des Handelsmanns Rapp zu Mühlacker wider den Amtsschreiber Keller zu Dürrmenz