Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

Reches, Erkenmenisse des Königl. Ob. Appellations-ribunals. 
1) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium zwischen 
den Burgermeister Rennerschen Erben von Dornstädr, Beklagren, Appellanten, und den 
Adlenvirth Renner'schen Relikten zu Dizingen, Klägern, Appellaren, eine Abrechnung be 
treffend, ist ein Vergleich abgeschlossen, und oberrichterlich bestärigt, worden. Tübingen, 
den 3. Nep. 1814. . . 
«’2)Jn·derAp"pellatibas-Sach·evonsUmsKönigtOber-»Justiz;Coll«egium,zwische- 
demKdnigLFinanziDepartemenhSectionderKrondomainen,.Vo«.k1cigcrin,Wieder- 
beklagte-,Appellantin,unddemHossaftocMaierLöwzuSonthefnyVorbeklagten,Wic- 
verklågeyAppellatemverschiedenevondenvormaiigeuRitter-CantonenCraichgminnd 
Odenwald herrührende Forderungen und Gegenforderungen betreffend, wiro die lrchel der 
nächstvorigen Instanz unter Abschlagung des appellantischen Resticutions-Gesuches in allen 
Punkten lediglich bestätigt Tübingen), den 10. Nov. 1814. 
Nechts, Erkenneniße des Kön. Ober, Justiz= Collegiums. 
1) In der Rechtssache der Königl. Ober, Finanz, Kammer, Liquidantin gegen die 
Debitmasse des verstortenen Kammerherrn von Deuring zu Wasseralsingen) #gutdatin, 
eine Tarforderung betreff, wurde Liquidantin gegen die Praclulion in integrum restituirt, 
und sodnnn mit ihrer Forderung) sedoch mit Ausschluß der Zinse in erster Klasse locirt. 
Stuttg. den 15. Okt. 1814. · · 
2) Die Appellarions-Sache von Stnttgart zwischen dem Mezger Conrad Gutbrod 
allda, und dem Ochsenwirth Johann Christoph Frenz zu Geißlingen, Oberamts Hall, 
pcto ebiti wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde per Releriptum verwor, 
fen. Stuttg. den 17. Okt. 1814. 
3) In der Rechtssache erster Instanz zwischen der Kammerdieners Wittwe Christia- 
ne Thoutet zu Cannstadt, cum eurat. Kl. und dem Freiherrn Thumb von RNeuburg zu 
. Unterboihingen, Bekl. po deb. ex jure ceslo, wurde erkannt daß die von dem Bekl. 
gewählte Eides= Delation an die Cedentin des Einwendens der Cessionaria ungeachtet 
Statt habe. St#rcgarc, den 18. Okt. 1814. 
4) In Wechtselklagsachen des Handlungshauses Peter Willemsen er Comp. zu Elber- 
feld, gegen die Wittwe des Handelsmanns Jäger zu Baknang, wurde der Wechselorozes 
wegen Mangels der gesezlichen Erfordernisse bei dem vorgelegten Wechselbriefe vermittel#t 
Decrets abgeschlagen. Sturtg. den 20. Okt. 1814. 
Eeckenntniße des Königl. Ehe Geriches. 
Den s. Nov. 1314. wurden geschieden: 
1) Conrad Blasenbrey, Bürger und Weingärener zu Vaihingen an der Enz, Kl. 
von Magdalena, geb. Frank von da) Bekl. ex cap. adulterii, unter Verurtheilung der 
Beklagten in die Kosten. 
a) Anna Maria Bauer zu Züttlingen, Oberames Neckarsulm) geb. Roser von da) 
7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.