Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Bäumen in den Königl. Baumschulen zu Birkach und Einstedel imm Berkauf ausgesert ist: so 
werden die Baumlichhaber dieron mie dem Anfsügen denachrichtigt, daß, sle och mit ihren Bestellun- 
gen an den Baumgaäriner Walker in Hohenheim, und an den Hokgärumr Ammermüöller zu 
Einstedel zu wenden haben, welche von dem zum Verkaufe bestimmten Quantum die Bedürfnisse der 
Liebhaber in dem gegenwarngen Spat, und nachstlünfügen Frubjahre gegen baare Bezahlung, be- 
friedigen werden. Den 31. Dkt. 1814. Kemgl. Bau, und Garten, Dircction. 
Heilbronn. Bei biesiger Cameralverwalkung ist ein Quantum Reggen und Dinkel vom Jahr 
1813. zum Verkauf ausgesezl. Liebhaber können täglich tleinere oder grössere Parthien kaufen. Den 
15 Nov. 16814. Kön. Cameralverwaltung. 
Valbingen. Aus dem hiestgen Militair-Spital werden am Montag den 5. Dec. Vormittags 
8 Uhr nachstehende Gerathschaften, welche Emelich nech ganz neu flud, im öffentlichen Aufstreich 
nach allerhöchstem Decret des Hochpreisl. General; randes, Commissariats unter Verbehalt allergn= 
digster Rarisicazon verkauft werden, als: 374 Couverts von Umer- keinwand mit Werg, 33 Ma- 
trazen mit Roßbaar, 1/170 Leintuͤcher, 428 Polster und Matrazen, 312 Strohsäcke, 234 #beuchter, 
verschiedencs irrdene Geschirr, 4o Bettladen, 15 Stobl, 10 Tisch, ka Schrannen, 13 Nachtstühle, 
aoo0 Spuck. Kästlen, 15 Gölten, 3 Badzüber, und 4 sehr große kustene Kefsel. Die Liebhaber kön- 
nen sich nun um gedachte Jeit auf hieslgem Rathhauß einfinden. en 12. Nov. 4814. 
Kön. Oberamt. 
Weinsberg. Bel hiestger Beamtung istl ein Quantum alter Dinkel zum Werkauf ausgesetzk. 
Den 16. Nov. 1814. Koͤn. Cameralanit. 
Wiesenstaig. Die unterzeichneten Stellen sind nach einem allergnaͤdigsten Befehl von Koͤn. 
Departement der Enangen, Eeriton der Krondomainen bcauftragt worden, das bisherige erste Vie 
carictchaus dahier salvs ratiticauone im öffentlichen Aufstreich entweder zu verkaufen, oder wiede- 
rum wie bisher auf 1 bis à Jabre zu vermiethen. Dies Haus, welches vornen an der Hauprstraße 
5 stöllst, hinten aber gegen den Kirchplaz # stöligt ist, enthale: im ersten Stok einzig einen gewölb, 
ten Kellec; im aten Stok eine beizbare Stube nebst Kammer; vornen binaus und gegen die bintere 
Seite einen Stall; im zien Stokt sodann z beizbare Zimmer mit cisernen Hefen nebst einer Küche. 
Auf der Bühne befinden sich sofert à gue ringerichtete Fruchtböden. Der Kauter oder der Miether 
erdal hiezu nicht nur die erforderliche Hofratbe, sondern auch ein Wurigärtlein von 71 Rmh. bin- 
ken am Haus. Zu dieser Verhandlung ist Samstag der 5. Dec. Vormittags 10 Uhr auf dem hiest- 
gen Rathhaus festgesetzt; wozu die Liebhaber, welche aber mit Vermögers, und Prüädlkatzeugnissen 
sIch zu legitimiren haben, oder tüchtige Bürgen stellen müssen, bicmie eingeladen werden. Den 14. 
Nov. 13414. eKön. kandvogkeisteueramt an der Fils und Rems, u. Cameralamt Wiesenstaig. 
Bebenbausen. Die Unterzeichneten sind allergnddigst beauftragt, das biesige Melkereigut 
umd Jiegeldüttee, nedst dazu gehörigen Gürern, deren Bestand durch den Tod des vorigen Beston- 
ders aufgelöst wurde, wieder auf 9 Jahre, sub hasta zu verleiden, und fanat der neue Bestand mit 
Georgi# 181½ an. Die Objecte bestehen: 1) Gebäude ;#2) in dem grosten Melkereibaus mit à Wob- 
nungen, 1 Käsküche, 1 Käskeller und Milchgewölbe, mit leusendem Brenywen, nebst den auf diesem 
Gebände befindlichen Heu, und Strohböden, auch genunsamen Stallungen drunter; 1) der Sicge- 
lei Wobnung, Jiegelhütte und Kalk Ofen. II.) Gürer; a) 1 Vicrtl. 67 Rutb. Wurzoarten m 
2 Stuͤcken, b) 79 Mrg. 21 Vrel. 134 Ruth. der besten Thalwirsen, und welche bieber der Melkexei 
Bestander ausschließlich genossen, s Morg. a Vri. 9k. Rurb. Wiesen, Rain, nebst Kuchengärc= 
len und Land bei der Zieselbüt#e. Die Verhandlung gedenken wir am Donnerstag den 1. Decemb. 
Morgens so Uhr auf dem Cameralamés, Limmer zu Bebenbausen vorzunehmen, und wir laden hiecr- 
durch die Liebhaber l diesem Bestand ein, an gedachtem Tag und Stunde bier zu erscheinen, wo- 
bei wir sedoch bemerken müssen, daß nur solche zum Aufstreich zugelassen werden, welche mit legalen 
obrigkeielichen Zeugnissen über Vermögen und landwirthschaftliche Kennenisse verfehen sind, und da- 
mie beweisen, daß se neben Leistung einer gerichrlichen Cauecion von s800 fl., noch binreichende Mit- 
tel bestzen. Die Bedingungen koͤnnen bei dem Cameral-Beamten taglich eingesehen werden. Uebri- 
 
	        
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