Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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cher Zuchthaußstrafe und nachheriger Aufbewahrung in ein Arbeitshauß bis zu erprobter 
Besserung condemnirt. 
Den 19. Nov. ist die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Chri- 
stina Barbara Werner von Pfullingen, wegen wiederholcen Diebstahls, neben dem Ersaz 
aller Kosten zu vierjaähriger Juchrhaußstrafe und nachheriger Recluston in ein Arbeirs- 
hauß bis zu erprobter Besserung condemnirt worden. 
Unter dem al. Nov. wurde der zu Göppingen verhaftete Andreas Seisser von Rei- 
chenbach, wegen mannigfaltiger Betrugereien, neben dem Ersah aller Kosten uod dem 
PBerlust der Militair= Verdienst-Medaille mic zweifahriger Zuchthaußarbeit bestraft. 
kockem ist der zu Ellwangen in Untersicchung gekommene Georg Mäühlberger von 
Oberkochen, Oberamts Aalen, wegen Verwundung des Michael Oehlheim von Schrein- 
dorf' neben dem Ersaß sämtlicher Kosten zu fünfmonatlicher Festungsarbeic verurcheilt 
worden. 
kockem wurde der zu Mergentheim verhaftete Casper Stoll von Würzburg, wegen 
großen Diebstahls, neben dem Erfaß der ihm zugeschiedenen Kosten 31 anderthalbjähriger 
Festungsarbeic condemnirt. .. 
Eodem ist der zu Hoilbronn in Untersuchung gekommene Eberhard Birk von Scein- 
bach, Oberamts Baknang, wegen Calumnien, Injurien und Widersezlichkeit gegen die 
Obrigkeit, mit fuͤnfzehamonatlicher, und Johann Ulmer von da, wegen wieoerholten 
Querulirens, Insurien und Unbottmaßigkeit, mit einjähriger Juchthaußstrafe belrst, und 
in Hinsicht der Kosten das Srforderliche verfügt worden. 
Am 29. Nov. wurden wegen gewaltsam bewirkter Befreiung eines Deserreurs aus 
den Händen obrigkeitlicher Diener und Theilnahme an diesen Verbreche 1, gegen nach= 
stehende zu Horb in Verhaft und Untersuchung gekommene Personen s#elgende Strofen. 
erkannt, nemlich gegen 
1) Andreas Schüle von Wachendorf neben dem Verlust der Milirair-Verbienst= 
Medaille, eine dreifchrige Zuchthaußstrafe" 
2) Valentin Häáule von da, drei und einhalbsährige Festungsarbeit, 
3) Bernhard Hänle von da, fünfzehnmonatliche Zuchthaußstrafe, 
4) Matthäus Watls daselbst fünfzehnmonatliche Zuchthaußstrafe, 
5) Johann Gieber von da, vierzehnmonatliche Festungsarbeit, 
6) Joseph Speidel von da, dreizehnmonatliche Festungsarbeir) und 
7) gegen Michael Walz daselst fünfmonatliche Zuchthaußstrafe, woneben gedachte 
Inzuiskten noch zur Uebernahme verhältnismäßiger Kosten, Antheile condemnirt wI den sind. 
  
  
Se. Königl. Majs. hoben unterm 24. Nov. den Packer Kalbfell bei dem Kön. 
General= Postamt Stutegart, zugleich zum Postwagen= Aufseher, 
den Postwagen= Conducteur Burger zum Packer, und 
den vormaligen Uncerofsizier Lumpp zum Pestwagen-Conducteur bei dem General= 
Postamt Sestigart zu ernennen allergnädigst geruht. "
	        
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