Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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amt Schorndorf eitirt wurds. Ge. Frid. Zitamermann, Weingaͤrtner von Heslach. Joh. Ge Stauch. 
Schumacher von Berg. Den 1. Jan. 1515. 
-Kbnigl. Conscriptions = Commission der Residenz= Stadt Stuttgart. 
Freuden-stadt. In dem biesigem Oberamt wird die Mustcrung der Coufscriptien#pflchngen den 
9. Jan. 1615 ihren An ang nehmen, und es werden daher saͤmtliche Consciiptienspflichtige ven 18 bis 
25 Jahren mit Ausnahme derjeuigen, wolche sch nach den ergangenen allerhöchsten Vererdrungen zur 
Mustcrung persiulich nicht stellen dürsen, aufgeseiderk, sich zu enwähnter Zeitn ihrer Heimarh einzu- 
sfiuden, und der Musterung anzuwohnen. De# 19. Dec. 1312. Koön. Oberamt. 
Gerabronn. Die Conscriptiorspftichtigen von 18 bis 25 Jabren ans dem Oberamt Gera- 
bronn werden anfsefordert, mi Ausnadme dersenigen, welche durch Königl. Verordhungen vom per- 
(ömichen Ersche#nen bei der Militair. Musterung des Jahrs 1845. dilpensire sind, sich logleich in ihr 
Deimwesen zu beseben., damit ste bei der am a. Jan. 1815. anfangenden Jabr#emusterung erscheinem 
tonnen. Den 20. Dec. 16414. « Kôn. Oberamt. 
Lerrenberg. Mentag den 2. Jan. 1815 nimmt die Conscriptions-Reo#sion in hiesigem Ober- 
amt ihren Ansang Alle diejenige Conseriptionopfslichuge, welche vom 1. Ap#l. 1790 bus 51. Merg 1797, 
geboren sind, mirhin in dem Alker von 13 bis 24 Jahr stehen, und keinen förmlechen Abschied haben, 
(mu Ausnahme der nach den bestehenden #erordnungen vom perfdulichen Erscheineo dispensirten Persos 
nen) werden aufgerufen, bes zu gedachter JZeit in ihrem Heimwesen HLsch eingofinden, die betreffende 
bigkelrtuche Behdrden aber ersucht, keine Conscriptionspflichtigen aus hlesigem Oberamt nach dem 10. 
Januar, als an melchem Tag das Conseriptionsgeschäst beendigt wird, zu dulden, der sich nicht mit 
einem Conserkptions= Certificat von 1615 legitimiren kann. De## 22. Dec. 1644. K Oberamt. 
Horb. Da die Conseription für das Jahr 1313 gleich mit dem Eintritt des Monats Januar bes 
innen wird, so werden hiermit alle ans viesseingem Oberamt abwelendc, zur persenlichen Siellung vers 
undene Consersptionspflichtige von 18 bis 23 Jahren aufgefordert bis zum 1. Jan. 1615 in fhr Heime 
wesen zurückzukehren, um bel dem Musterungs-Geschäft gegenwärtig zu seyn, zu welchem Cnde auch 
zugleich sämmtliche Hoch= und Wohllbbdliche Obrigkeiten ersucht werden, die Conscriprionepflchlige auß 
diesseitigem Oberamt nach Hause zu verweisen. Den 35. Dechr. 1317. K. Oberamkt. 
Münsingen. Nach allerhöchstem Befehl vem 7. d. M. soll die Jahremusterung für das J 1314 
sogleich nach dem neuen Jahr auch im hiesigen Obcram'ts- Bezuk ihren Anfang nrbn#n, und zu dersels 
ben alle Conscribirte von 16 bis 23 Jahren mel. zur persdnlichen Stellung ciuberufen werden; es has 
ben sich dahrr alle außer threm Wohnort befindliche Conscrip#ionepflichuge Bürgers-Sdhne de biessgen 
Obcramte von obgemeltem Alter dergestalten bereit zu halten, daß sie längstens bis den 4. Jan. 1315 
vor der Kdnigl. District= Commussion ohne alles Fehlen perfbnlich erschrinen, und sich bei der vorneh- 
menden Musterung stellen konnen. Auch werden zugleich samillche Koͤnigl. Hochlöbl. Oberämter hicr- 
durch ersuchr, jeden disseitigen Conseripionspftic tien Tm'i#suntergeberen von obenbemelstem Alter der 
sich allenfalls in einem der jenseitigen Amts-Orte aufhaiten und befinden sollte, in seme Heimath unverr 
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säglich zurükzuweisen, und erforderlichen Falls trausportiren zu lassen. Den 19. Dec 13 
Kbn. Oderamt. 
Näürtingen. Da in dem hiesigen Oberamt die alljährliche Musterung bis künftigen Montag den 
9 Jan 4315. den Anfang nehmen w#d, bei der alle Conscriptionspflichtige von 16 bis 25 ahren zu 
erscheinen haben, sosern fie nicht durch das Gesez hierven ausdrückssch beserit wären, und solchen Falls 
nur obrigkceitliche Zeugnisse einzuschtken härten, so werden hiemit alle sich auswaͤrts befindliche Indivi- 
duen hievon benachrichtiget, um sich auf obigen Termin in ihrem Heimwesen einzufinden, und sannlich 
Hochlöbl Obrigkeiten gebeten, dieselben nach den bestehenden Gesezen auf obige Zeu, ohne weiters in 
ihre Heimat zu weisen. Den 20. Dec. 16814. Kbn. Hberamr. 
Ravensburg. Die Jahrs#musterung för das Jahr 1515. wird in dem Oberamtskezirk Ravens- 
bueg in folgender Ordnurg vorgenommen; als am Montag den 2. Jan, die Oberschultheissereien Zoger- 
  
  
 
	        
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