Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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vau zu fahnden, und ihn im Betrecungsfall gegen Ersas der Kosten an unterjeichnekes Oberamt ein- 
Uefern zu lassen. Den 26. Jan. 1814. Koͤn. Oberamt. 
Kuͤnzelsau. 1) Nachbenannte Conscriptionspflichtige aus dem hlesigen Oberamt werden an- 
durch wiederholt und jum zweitenmal aufgefordert, binnen 4 Monaten a dato vor unterzeichneter 
Stelle zu erscheinen, oder der wirklichen Confiscatton ihres breeits annorirken Vermoͤgens gewaͤrtig 
seon; als von Aileing een; Jak. Manzius. Martin Manzius. Jofepb Gröm. Von Alt- 
b Andr. Stadtmüller. Von Berlichingen: Angelus Hohenöbrlein. Von 
.Döczbach: Jak. Fried. Burkert. Von Jagstberg: Joh. Mich. Gerner. # albach: 
Johann Joseph Kniktel. Vincenz Denger. Von Mulfsingen: Job. Mich. Haaf. elch. Dam- 
mer. on Oberkessach: Eried. Wilh. Adelmann. Von Schloßsteten: Albr. Sprös- 
ser. Kön. Oberamt. 
Künzelsan. 2) Nachstebende confcriptionspflichtige Unterrhanen, Söhne aus dem hiesigen 
Oberame werden hiemic zum dritten, und leztenmal mit der Bemerkung, dat ihr Vermögen bereies 
annotiré seie, aufgefordert, iuner 4, Monaten bei dem Oberame sich zu melden, widrigenfalls sle die 
wirkliche Confiscation ihres segenwärtig und zukünftigen Permögens zu erwarten haben; als von 
Ailringen: Casp. Jimmer. Bernh. Hok. Jos. Hofk. Von Bieringen: Jofs. Mart. Eich- 
born. Veon Dörsdach: Ludwig Adam Fischer. Johann Ge. Kreß. Von Hollenbach: 
Ge. kudw. Fried. Ammon. Christ. Frich. Sebast. Weinmann. Joh. Simon Walter. Bon Lat„ 
dach: Conrad Alnalus Schmieg. Kön. Oberamt.= 
Mergentbeim. Die am aa. Dec. v. J. zum kandbataillon ausgehobene Conseripcionspflich= 
#ige Unterthanen: Söhne Lorenz Ziller ron Grauenthal, und Melchior Hofmann von Sechselbach, 
hiessgen Obcram's, sind, ehe ste dem Bataillon äbtegeden worden, entwichen, und haben sch seit 
dem nicht mehr sehen lassen. Es werden daher dieselbe biemit öffentlich aufgefordert, sich sosleich, 
und längstens innerhalb 4 Wochen in ihre Heimarh zurükzubegeben, u. bei der unterzeichneren Seelle 
"! melden, widrigenfalls le die gesezliche Strafe zu gewärtigen haben; zugleich werden auch alle 
  
  
ustize und Politci-Behörden ersucht, auf dieselbe zu fahnden, sie auf Betreten grretiren, und gegen 
rfaz der Kosten hieber einliefern zu lassen. Kän. Obecamt. 
Nassau, Oberamts Mergentheim. Der in Urlaub befündlich gewelsne Train, Soldat Loren#z## 
Ulrich von Nassau, hieslgen Oberamts, hat sich schon vor einem halben Jahr von Hause enrferne, 
seit dieser Zeit keine Nachricht von seinem Aufenthalt gegeben, und sich auch bei seinem Corps nicht. 
mehr gezeigt. Es werden daher alle Justi= und Polizei= Behörden hiermit ersucht, auf diesen De- 
serteur fahnden, denselben auf Betreton arcctiren, und entweder an das Corps-Commando oder an 
die unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Mergentheim, den 9. Jan. 1814. K. Oberamc. 
Rotcenburg am Neckar. Oie Confscripcionspflichtige Johannes Grarwohl Jimmermann, 
368. J. alt, 3 Joll 3 Lin. groß, und Johann Conrad Gutbrodt, Weber, 37 J. ali, 6 oll § Lin. groß, 
beids von Bodelshausen, disseitigen Oberam##s gebürtig, welche heute zur Asfsentirung hätten eingelie- 
fert werden sollen, Und von Haus entwichen. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden daher er- 
suche, auf dieselbe fahnden, se im Betretungsfall arretiren, und wohlverwahrt hieher einliefern zu 
lassen. Kön. Oberame. 
Spaichingen. Der Conseriptionspflichtige Johann Sauter von Roßwangen, 3 J.,4 Lin. großz, 
35 J. alt, wurde den 23. Dec. v. J. zum dandbataillon ausgehoben, ist aber, anstatt sich auf dem 
Assernal-Plaz zu Schornderf einzufinden, auf dem MDrrsch entwichen. Alle Hoch-= u. Wohllöbl. 
Hbrigkeiten werden hiemit geziemend ersucht, auf den Flücheling fahnden, und ihn im Berretungs= 
fall wohlverwahrt hieher licefern zu lassen- Kön. Oberamt. 
Waldsee. Der abwesende Conscriptionspflichtige Anton Sturm von Rohr, hiestgen Oberamts, 
welcher 4h auf die an ihn erlassench öffentliche Vorladungen nicht gestellt hac, wird Hiemit nach er- 
folgter Vermögens, Annotation zum dritten und lezeenmal jur Rükkehr aufgefordert, wue dem Prh, 
judiz daß sein zur Confiscation annatirtes Vermögen werde confiscirt werden beramt.
	        
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