Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Die Cenceurs, Prüfungen der kathol. Schullebrer und Schulkandidaten bekt. 
Da für die dißjährigen ordentlichen Concurs-Prüfungen der katholischen Schulleh= 
rer und Schulkanldidaten der 10. Mai und 27. Sept. bestimmt wurden; so wird solches 
mit dem Beisaße bekannt gemacht, daß die Candidaten scch r4 Tage zuvor bei dem vor, 
sizenden Prüfungs= Commissaire zu melden, und am Tage vor der Prufung an dem Or- 
te) wo dieselbe vorgenommen wird, zu stellen haben. Stutegart, den 7. Febr. 1814. 
Königl. Ministerium der geistl. Angelegenheiten, 6 
In Abwesenheit des Ministers, Graf v. Mandelsloh. 
Die Elalleferung von Schleifern für die Gewehr, Fabrik von Oberndorf betreffend. 
Fär die Schleifwerke der Gewehr= Fabrik zu Oberndorf sind noch mehrere Schleifer 
erforderlich. Es wird daher den Landvogreien und Oberämtern hiedurch aufgegeben, die 
etwa noch vorhandene Conscribirte dieser Profession aus der 1. und ilten Elasse des Li- 
nien-Diensts oder der Nebenbestimmungen, und) im Fau ssch in diesen beeden Classen 
keine dergleichen Subjecte finden würden, aus der #11. und-V#t#en Elasse sogleich auszu- 
heben, und mit 3 fachen Nationalien an Königl. Rekrutirungs= Section einliefern zu las- 
sen. Stutrgart, den 4. Febr. 1814. Kön. Kriegs- Depertement, v. Phull. 
Reches, Erken ue bes Königl. Ob. Appellal#ons-Tribunals. 
1) In der Appellations= Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium, zwischen 
dem Handlungshause B. A., Licberts Enkel zu Aug'perg, Impetranten, Nien an einem, 
und dem Handlungshause Köber und Becker zu Heübronn, Impetraten) ten am an- 
dern, sodann dem Großhändler Schimper zu Wien, Intervenienten am dricten Theil, 
einen angelegten Arrest betreffend, wird die, in Hinsicht ihrer Förmlichkeiten hieher er- 
wachsene Appellation wegen Mangels an einer Beschwerde) so) wie die zugleich angestell- 
te Nulliräten= Klage verworfen, und die eingelegte Intervention für unstarthaft erkanunt. 
Tübingen, den 29. Jan. 1874. 
2) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium zwischen 
der Vormundschaft der Freiherrn von Ellrichshausen auf Assumstadt, Vorbekl. Wiederklaͤ- 
gern, Nnten an einem) sodann dem Philipp Mitsch und Consorten, Vorklgern, Wie- 
derbeklagten, Aten am andern Theil, Entschädigung wegen aufgehobenem# Pacht-Vertrags 
betreffend) wird die Appellation gleichfalls wegen Mangels an einer Beschwerde in der 
Hauptsache verworfen. Den 5. Febr. 7814. 
Reches, Erkennenitze des Kön. Ober, Justiz= Collegioms. 
1) In der Appellations-Sache von Neuenstadt zwischen dem Johann Georg Siegle 
von Gochsen, Bekl. Anten Producten, und dem Leonhard Hinderer daselbst, Kl. aten, 
Prodncenten, eine übermäsige Verlezung durch einen Kanfcontract betreffend, wurde das 
Erkenuthiß erster Instanz unter Beifügung einiger Modisscationen bestätigt. Stuttgart, 
den 19. Jan. 1314.
	        
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