Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LVIII. Band. (58)

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schlages  auszuüben,  da  schon  die  nie  ganz  zu  vermeidende  Reibung  der  Stahlschneiden
  in  den  zugehörigen  Pfannen,  und  besonders  die  der  mittleren  Schneide,
so  wie  nicht  minder  die  aus  der  Elasticität  des  Balkens  entspringende  Biegun
besselben  einen  solchen  Einfluß  bedingt.  Mit  Rücksicht  auf  diese  Umstände,  welche
beide  der  Belastung  proportional  sind,  wird  vorgeschrieben,  daß  die  Empfindlichkeit
  einer  bis  zur  größten  Tragfähigkeit  belasteten  Waage  mit  einem  Uebergewichte
gepräft  werden  soll,  welches  im  Verhältniß  zu  einem  der  gleichen  Gewichte,  die
sich  auf  der  Waage  das  Gleichgewicht  halten,  auf  jeden  Centner  ein  Loth  beträgt.

Man  darf  sich  aber  nicht  damit  begnugen,  die  genannte  Prüfung  nur  auf
einer  Seite  vorzunehmen;  sie  muß  ebenso  auch  auf  der  anderen  Seite  geschehen,
wo  dann  die  Zunge  nach  beiden  Seiten  hin  einen  gleich  großen  Ausschlag  geben

.  6.

Hat  man  sich  auf  diese  Weise  die  Ueberzeugung  verschafft,  daß  eine  zur
Eichung  vorgelegte  Waage  den  Anforderungen  entspricht,  welche  die  Sicherheit  des
Publikums  nöthig  macht,  so  ersolgt  die  Stempelung  ihres  Balkens  in  der  Mitte
eines  jeden  Armes.

b.  7.

Finden  dagegen  nach  dem  pflichtmäßigen  Gutachten  der  Eichungsbehörde  in
Bezug  auf  die  in  K.  2  genannten  allgemeinen  Konstruktiono=  Erfordernisse  wesentliche
  Mängel  slatt,  oder  geben  die  in  §.  &.  3  bis  5  vorgeschriebenen  Proben  in
Absicht  auf  die  Richtigkeit  und  Empfindlichkeit  nicht  die  verlangten  Resultate,  so
darf  die  Stempelung  der  Waage  nicht  eher  erfolgen,  alo  bic  jene  Mängel  vollständig
  beseitigt  sind.  «

rägt  aber  eine  solche  mangelhafte  Waage  noch  von  einer  früheren  Eichung
her  die  Stempelung  an  sich,  so  ist  legtere  durch  einen  darüber  gemachten  Kreuzhieb
vermittelst  eines  scharfen  Meiselo  zu  kassiren,  und  die  Waage  ist  bei  der  abermaligen
  Vorlage  wie  eine  neue  zu  behandeln.

B.  Römische  Waage.

g.  8.

Die  unter  dem  Namen  der  römischen  Waage  bekannte  Schnellwaage  besteht

aus  einem  ungleicharmigen  Balken,  der  auf  gleiche  Weise,  wie  bei  der  vorigen
Biegevorrichtung,  mittelst  einer  an  beiden  Seiten  vortretenden  Stahlschneide  in