Metadata : Reichstag und Heer.

Abgeerdn.
Statthagen.

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Die  Bestrafung  eines  solchen  Vorfalles  wird  nun  von  dem
Abgeordneten  Bebel  als  ein  Akt  des  rohen  Militarismus  ausgegeben!
  —  Wir  können  nur  rathen,  bis  zum  siebenjährigen
Kriege  zurückzugreifen,  da  findet  man  vielleicht  noch  rohere  Sachen.

Die  Anschauungen  desselben  ergeben  sich  weiter  aus  den
Aeußerungen,  „die  Stellung  des  Soldaten  den  Vorgesetzten  gegenüber
  muß  von  Grund  aus  eine  andere  werden“.

Wir  glauben  wohl,  daß  dies  der  Sozialdemokratie  passen
würde.  —  Wenn  er  ferner  meint,  daß  der  Soldat  nur  zur  Befolgung
  eines  Befehls,  welcher  im  Zusammenhang  mit  dem  Dienst
steht,  verpflichtet  sein  müßte,  so  bemerken  wir  ihm,  daß  dies
längst  erreicht  ist.  (F  92  R.  M.  St.  G.  B.)

Soweit  die  Hauptpunkte  der  von  dem  Abgeordneten  Bebel
veranlaßten  Verhandlungen.  —

Derselbe  erklärte  am  10.  März,  „das  Militär  müsse  nicht
länger  als  eine  Versorgungsanstalt  für  Junker  angesehen
werden,  die  anderwärts  nicht  mehr  fortkommen.“

Zur  Verwerthung  für  irgend  einen  künftigen  Molibre  geeignet
ist  die  folgende  Aeußerung:  „Nach  Aenderung  dieses  Systems
würden  Sie  weniger  dumme  Offiziere  haben,  da  sich  dann  nur
geistig  höher  stehende  Personen  dem  Offizierstande  widmen  würden.“
In  dieser  Aeußerung  zeigt  sich  die  grenzenlose  geistige  Ueberhebung
dieser  Herren,  welche  mit  ihrer  angeblichen  „Wissenschaftlichkeit“  die
Welt  erleuchten  wollen,  von  denen  aber  nur  der  geringste  Theil  fähig
ist,  über  die  Grenzen  des  engsten  Parteistandpunktes  hinauszugehen.

Die  Sozialdemokraten  versicherten  schließlich,  gegen  die  Armee
keinen  Haß  zu  haben,  nur  die  Offiziere  wollten  sie  „bessern“.
Ueberhaupt  leuchtete  das  Bestreben  sichtbar  durch,  die  Mannschaft
als  schon  vom  sozialdemokratischen  Geist  berührt,  hinzustellen.

Hervorzuheben  ist  noch,  daß  der  Abgcordnete  Richter  erklärte,
da  die  Regierung  mit  der  Vorlage  einer  neuen  Militärstrafprozeßordnung
  so  zögerc,  so  bleibe  nichts  übrig,  als  immer  und  immer
wieder  solche  Fälle  vorzubringen,  um  damit  eine  Pression  auszuüben.
  Es  möge  ja  vielleicht  „in  den  Einzelheiten  manchmal  zu
weit  gegangen  sein“,  doch  seien  diese  Debatten  deßwegen  durchaus
berechtigt.

Der  Zweck  heiligt  also  hier  das  Mittel,  sagen  wir,  und  dies
Mittel  ist  ein  übles.

Die  zarte  Ausdrucksweise,  „in  den  Einzelheiten  möge  zu  weit
gegangen  sein“,  stimmt  wenig  mit  anderen  Worten  und  Handlungen
des  Abgcordneten  Richter  überein.