Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 55. (55e)

Zur  bayerischen  Subhastationsordnung.  361

dargethan  haben,  daß  mit  der  Subhastation  nicht  ohne
Weiteres  und  nach  den  Vorschriften  der  Subhastationsordnung
  die  Fälligkeit  der  Hypothekforderung  verbunden
ist,  so  ist  eine  andere,  je  nach  dem  einschlägigen  Civilrechte
  zu  beantwortende  Frage,  unter  welchen  Voraussetzungen
  und  inwieweit  etwa  der  Gläubiger  wegen  des
Verlustes  seiner  Sicherheit  für  seine  befristete  Forderung
im  Prozeßwege  vorzeitig  die  Verurtheilung  des  perfönlichen
  Schuldners  zur  Zahlung  oder  zur  anderweiten
Sicherstellung  erreichen  kann.  Die  nähere  Behandlung
dieser  Frage  liegt  außerhalb  des  Rahmens  dieser  Bemerkungen
  und  mag  es  genügen,  z.  B.  auf  bayer.  Landrecht
  IV  2  §3;  14  §  9  Nr.  2,  3  (vgl.  auch  10  §  7  lit.  b)
und  15  8  12  Nr.  3,  auf  preuß.  Landrecht  I,  16  §  56;
I,  5  §  241.  88§  377  ff.;  1  20  8§  23,  8  260,  auf  code  civ.
a.  1188  zu  verweisen?).  W.  Heule.

*)  Wernz,  Komm.  z.  bayer.  Prozeßordnung  von  1869,  wirft
bei  Besprechung  des  Art.  836,  welcher  dem  Art.  113  der
Subhastationsordnung  von  1879  etwa  entspricht,  die  Frage
auf,  ob  Zwischenzinsen  auch  dann  zu  berechnen  seien,  wenn
die  Behandlung  der  Forderung  als  einer  fälligen  nicht  blos
auf  den  Vorschriften  der  Prozeßordnung,  sondern  auch  auf
civilrechtlichen  Grundsätzen  beruht,  wie  z.  B.  wenn
das  Gesetz  bestlmme,  daß  eine  Forderung  sälllg  werde,
wenn  der  Schuldner  in  Vermögensverfall  gerathe  u.  dgl.
Mit  Recht  bejaht  Wernz  diese  Frage  und  nimmt  an.  daß
der  Gesetzgeber  alle  Fälle  ohne  Unterschied  treffen  und
einen  durchgreisenden,  namentlich  auch  die  Interessen  konkurrirender
  Gläubiger  berücksichtigenden  Grundsatz  aufstellen
  wollte.  Andererselts  wird  man  die  Frage  wohl  in
dem  Falle  verneinen  müssen,  da  vertragsmäßig  für
den  Fall  der  Subhastation  Fälligkelt  bedungen  ist.