240
Eodem ist der zu Altdorf wegen Diebstahls zund Concubinats, verhaftete Stephan
Jiegler von Kellershausen, im Königreich Baiern, zu vier und einhalbsähriger Zucht-
haußstrafe mit dem Anhang verurtheilt worden) daß er nach deren Erstehung aus den
Königl. Staaten unter Androhung einer scharfen Bestrafung im Falle der Rukkehr ver-
wiesen werden soll; dessen Mitschuldige, die Barbara Weber von Luremburg, und die
Magdalena Sabloner von Erzisweiler aber wurden sede zu zwei und einhalbsähriger Zucht-
haußstrafe, und nachheriger Reclusson in einem Urbeitshauße auf wenigstens sechs Me-
nate verurtheilt, und sämtliche Inquissten zum Ersatze der Kosten verfällt.
Todem wurde die zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene Christine
Margaretha Geiger von Owen, Oberamts Kirchheim, wegen großen Diebstahls, zu acht
natlicher, und deren Mitschuldige Catharina Barbara Mayer von da, zu einjähriger
Luchrhaußstrafe und zum Ersatze der Kosten zu gleichen Theilen verurtheilt.
Am 3. Jul. ist der zu Ellwangen verhaftete Lorenz Thaler von Fachlenfeld, Obe-
ames Aalen, wegen begangenen Srrassen-Raubs, neben Erstartung aller Kosten mit ei-
ner vierjahrigen Juchthaußstrafe belegt worden.
kodem wurde der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Feie
drich Höß von Enzweihingen) Oberamts Vaihingen, wegen wiederholten Diebstahls,
neben dem Erkatze aller Kosten mit fünfmonatlicher Zuchthaußstrafe belegt.
Unter dem 4. Jul. ist der zu Mergentheim verhaftete Johann Georg Schaufler von
Oehringen wegen Diebstahls, zu 2¼calcchen und dessen Mitschuldiger, Georg Chr##
stian Wohlfarth von da) zu sechsmonatlicher Festungsarbeic verurtheilt, und sedem ein
angemessener Kostens-Antheil zugeschieden worden.
Eodem wurde der wegen wiederholten Diebstahls, zu Mergencheim in Verhaft und
Untersuchung gekommene Georg Albrecht von Ertenhausen, Oberamts Künzelsau, nebes
dem Ersatze aller Kosten zu viermonatlicher Festungsarbeit verurtheilt.
Den 5. Jul. ist die zu Ulm verhaftete Sofephine Knaupp von Laupheim, Oberamts
Wiblingen, wegen wiederholten Markediebstahls, neben dem Ersaße der ihr zugeschiedene
Kosten, zu zehnmonatlicher Juchthaußstrafe und nachheriger Reclusson in ein Arbeitshauß
bis zu erprobter Besserung) jedoch wenigstens auf ein Jahr verurtheilt worden.
Am 6. Jun. wurde der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekomme
ne Georg Heck von Stuppach) Oberamts Mergentheim) wegen wiederholten Diebstahls
zu sechsmonatlicher Festungsarbeit und nachheriger Verwahrung in ein Arbeitshauß bit
iu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf zwei Monate condemnirt.
Lodem ist der zu Aledorf in Untersuchung gekommene Kaver Hund von Madenren"
te, Oberamts Tectnang, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit, neben dem Ersatze
aller Kosten mit fünfmonatlicher Zuchthaußstrafe belege worden.
kodem wurde der Ludwigsburg verhaftete Joh. Georg Stuͤber von Oßweil, Obn -
emts Ludwigsburg, wegen Betrugs, neben dem Erfaße aller Kosten mit achemonatlicher
Juchthaußarbeit bestraft.
Uncer dem 8. Jul. ist gegen den zu Aledorf, wegen Diebstahls, in Verhaft und
Untersuchung gekommenen Johann Riedlinger von Donaueschingen im Großherzogebun