Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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auch wegen Ehebruchs, zu fünfzehnjähriger Zuchthaußstrafe verurtheilt, und in Rälscch 
der Kosten das Angemessene angeordnet. 
Kodem ist der zu Talw in Verhaft und Untersuchung gekommene Gottfried Müller 
von Mössingen, Oberamts Rottenburg, wegen Diebstahls und Betrugs, neben dem Er 
sas aller Kosten, mit sechsmonatlicher Festungsarbeit bestraft worden. 
Eodem wurde der zu Urach verhaftete Leopold Levi von Mühlen, Oberamts Horb, 
wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz aller Kosten zu dricthalbsähriger Zuch#o 
haußstrafe verurtheilt. 
Am 24. Jul. ist in der Untersuchungs-Sache gegen den zu Göppingen in Verhaft 
gekommenen Wilhelm Heinrich Reichert von Jebenhausen, Oberamts Göppingen, wegen 
des, an der von ihm geschwächten Wictwe Maria Ursula Schüsle von da, begangenen 
Mords erkanne worden, daß derselbe mit dem Rade von oben herab vom Leben jum 
Tode gebracht, demnachst sein Kopf auf einen Pfahl gestekt, und der Leichnam auf das 
Rad geflochten, auch die Kosten der Untersuchung aus srinem Verinögen ersezt werden 
sollen, welches Erkenneniß den a. Aug. vollzogen worden ist. 
Den a27. Jul. wurden wegen Betrugs 
1) die zu Eßlingen verhartete Johanne Margarethe Merkler von Stuttgart zu fünf, 
zehnmonatlicher Zuchthaußstrafe, und zu nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß bis zu 
erprobter Besserung, sedoch wenigstens auf ein Jahr, 6 
a) die Mitschuldige Friedrike Beutel von da, zu zehnmonatlicher Zuchchaußstrafe 
und gleichmäßiger Verwahrung in ein Urbeitshauß nach erstandener Strafe, und endich 
3) die mitimplicirte Christina Margaretha Klumpp von da, zu viermonatlicher 
Luchthaußstrafe verurtheilt, wobei rüksichtlich der Kosten das Angemessene verfüge worden. 
Kodem ist der zu Eßlingen in Verhaft und Uncersuchung gekommene sulpendurte 
Oberamts-Gerichts-Assessor und Casernen= Inspector Stoll von Eßlingen, wegen Pig“ 
schafts-Rests und Veruntreuungen bei der Casernen= Verwaltung, von seinen bisherigen 
Amts= Secellen kassirt, zu Bekleidung jeden öffentlichen Amtes und fernerer Verwaltung 
einer Pflegschaft für unfahig erklärt), und unter Vorbehalt eines angemessenen S##- 
Addicaments auf den Fall, daß sich künftig noch ein größerer Reat ergeben sollte, #u 
zwei und einhalbsähriger Juchthaufstrafe, auch zum Ersah der ihm zugeschiedenen Kosten 
und der Rest= Summen nebst Zinsen verurtheilt worden. 
Eodem wurde die zu Rottenburg verhaftete Rossna Barbara Heim. von Canstatt, 
wegen Diebstahls, Fälschung und Scortation, neben Bezahlung aller Kosten mie fünf, 
monatlicher Zuchthaußarbeit, als Hofschäáfferin in dem Irrenhauß zu Iwiefalten bestraft. 
Unter dem 29.. Jul. ist der zu Mergentheim in Verhaft nnd Untersuchung gekom- 
mene Friedrich Fauß von Kuͤnzelsau wegen wiederholten Diebstahls, neben Erstattung 
aller Kosten zu sechsmonatlicher Festungsarbeit und nachheriger Reclusion in ein Arbeits- 
hauß, jedoch wenigstens auf drei Monate condemnirt worden. 
in 30. Jul. wurden die zu Ellwangen verhafreten David Scaudenmayer von Du- 
delhof, und Martin Banthaf von Söhnstetten, Oberamts Heidenheim, wegen Diebstabls, 
neben dem Ersatze der Kosten, ersterer zu achtmonatlicher und lehterer zu fünfmonat!“ 
cher Festungsarbeit verurtheilt. «
	        
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