Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Seraf= Erkennenige des Königl. Criminal= Telbunals. 
Ad Mend. Sacr. Hegise Mj. 
Am 2. Aug. wurde der zu Heilbronn verhaftete Martin Conzelmann von Horr- 
heim, Oberamts Vaihingen, wegen Fälschung und Betrugs, neben dem Erlatze aller 
Kosten mie fünfmonatlicher Festungsarbeit bestraft. 
Den 5. Aug. ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Sebastion Schmieg von Aßmannstadt, im Großherzogthum Baden, wegen wiederbolten 
Diebstahls, Fälschung und Entweichung von der Festung, unter Einrechnung des Rests 
seiner vorigen Strafe, zu drei und zwanzigmonatlicher Juchehaußstrafe, so wie zu Er, 
Kattung aller Kosten condemnirt, und zugleich verordnet worden, daß er nach Erstehung 
der Strafe aus den Königl. Staaten in seine Heimach verwiesen werden soll. 
Unter dem 6. Aug. wurde die zu Mergcurheim in Verhaft und Untersuchung ge- 
kommene Maria Margaretha Kolb von Ermershausen, Oberamts Gerabronn, wegen der, 
aus leidenschaftlicher Verirrung der Mutterliebe begangenen, mit Selbstmords-Versuchen 
verbundenen Tödtung ihres Kinds, neden dem Ersatze aller Kosten, wit einer fünffäh- 
rigen Zuchthaußstrafe belegt. 
Am g. Aug. ist gegen den zu Ulm verhafteten Johann Strobel von Rißdissen, 
DOberamcs Ehingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten ei- 
ne einjdhrige Festungsarbeit erkannt, und dessen nachhe ig0 Reelusson in ein Arbeitshauß 
bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Monate verfüge worden. 
Den 12. Aug. wurde der zu Alrdorf in Verhaft und Uncersuchung gekommene 
Leum Joseph Pfleghaar vom Weyherháusle, Oberamts Ravensburg, wegen wiederholten 
8 neben dem Ersatz aller Kosten mit einer fuͤnfzehnmonatlichen Festungsarbeit 
ra 
Unter dem 13. Aug. ist die zu Urach, wegen attentirten Raubs, Mißhandlung ih- 
res Vaters und anderer Vergehungen verhaftete Christiane Friedrike Buͤhler von Urach, 
zu einer sechsjaͤhrigen Zuchthaußstrafe, so wie zu Bezahlung aller Kosten verurtheilt 
worden. 
Lodem wurde der zu Eßlingen verhaftete Friedrich Wagner von Hösingen, Ober- 
amts Leonberg, wegen Diebstahls, neben dem Ersatze aller Kosten zu einer fuͤnfmonat- 
lichen Jachrse condemnirt, und zugleich verfugt, daß er nach deren Erstehung 
unter ortspolizeiliche Aufsicht zu stellen sei. 
Am 16. Aug. ist der zu Nottenburg in Untersuchung gekommene reisige Förster 
Kutroff von Sulz,) wegen Veruntreuunz und anderer Dienstvergehen, neben dem Ersaße 
des ihm zugeschiedenen Kosten-Antheils von seiner Stelle kassirt, zu Versehung eines 
öffentlichen Amts für unfähig erklárt, und mie zweisähriger Juchthaußstrafe unrer Vor- 
behalt eines Straf-Zulazes auf den Fall, daß er durch den Erfund einer weiteren Un- 
tersuchung noch mehr gravirt werden sollre, belegt worden. 
Kodem wurde der zu Heilbronn verhaftete Christoph Kneller von Engelbrand, Ober- 
amts Neuenbürg, wegen Diebstahls und Unterschlagung, neben dem Ersatze aller Kosten 
mit fünfmonatlicher Festungsarbeit bestraft und zugleich verfügt, daß er nach deren Le- 
stehung unter genaue ortspolizeiliche Aufsscht zu stellen sei. "
	        
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