Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Den 17. Aug. ist der zu Urach in Verhafe und Uncersuchung gekommene Georg 
Adam Scharpf von Krumhard, wegen Fälschung und Betrugs, neben dem Ersatze aller 
Kosten, zu neunmonatlicher Festungsarbeit verurcheilt worden. 
Unter dem 29. Aug. wurde der zu Mergencheim verhaftete Johann Dhilipp Holz-- 
mann von Waldmannshofen, Oberamts Mergentheim, wegen wiederholten Diebstahls, 
neben dem Ersatze aller Kosten zu einjähriger Jcchrhaustrars verurtheilt. 
· EodemistgegendenzuEßliageninVerhaftundUntersuchunggekommenenJoh. 
Georg Mezger von Denkendorf, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze aller 
Kosten eine sechsmonatliche Zuchthaußstrafe erkannt, und dessen nachherige Reclusson in 
ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf zwei Monate verfügt 
worden. 
#dem wurde die zu Wiblingen verhaftete Maria Hdusler von da) wegen ehebre- 
cherischen Concubinats und Vagirens, neben dem Ersate aller Kosten mit sechsmonatli- 
cher Zuchthaußarbeit bestraft. 
Am 21. Aug. ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Chri- 
stion Schöller von Bohnlanden, Amts-Oberamts Stuttgart, wegen Münzfälschung, zu 
sechsjähriger, und Georg Friedrich Poppele von da, wegen Theilnahme an diesem Ver- 
breigen, zu sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe verurtheilt, auch rücksichtlich der Kosten das 
Erforderliche verfüge worden. 
koccem wurde der zu Aledorf verhaftete Joseph Häfele von Grod, im Königreich 
Baiern, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit, neben dem Ersatze der ihm zugeschie- 
denen Kosten mit zweijähriger Gesengsrbei- belegt. 
Den 22. Aug. ist die zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Barbara 
Wolsky von Baldern, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze aller Kosten, 
zu sechsmonatlicher Juchthaußarbeit verurtheilt worden. 
Unter dem 26. Aug. wurde die zu Ludwigsburg wegen wiederholten Diebstahls 
verhaftete Sophie Hipp von Wahlheim, Oberamts Bessigheim, neben dem Ersatz aller 
Koslen zu einfchriger Zuchthaußstrafe# und nachheriger Verwahrung in einem Arbeits- 
hauß bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf ein Jahr verurtheilt. 
Koclem ist der zu Aledorf in Verhaft und Untersuchung gekommene Taspar Winder 
von Oberschwende, Kaiserlich Oesterreichischen Landgerichts Bregenz, wegen verübten 
Strassenraubs, neben dem Ersas aller Kosten zu einer viersahrigen Juchthaußstrafe ver- 
urtheilt, und dessen nachherige Ausweisung aus den Königl. Staaten angeordnet worden. 
Eodem wurde der zu Saulgau in Untersuchung gekommene Michael Vogler von 
Frohnhofen, und Anton Wirth von Zogenweiler, Oberamts Ravensburg, wegen Wil, 
derei und Gewehrverheimlichung, jeder zu fünfmonatlicher Festungsarbeit und zu Bejzah-- 
lung einer Geldbuße von 20 Pfd. Heller verurtheilt, und rüksichtlich der Confiscarion 
der Gewehre, so wie des Kosten-Ersatzes das Erforderliche verfügt. 
Am 29. Aug. ist der zu Eßlingen verhaftete Adam Mayer von Rettersburg, Ober- 
amts Waiblingen, wegen attentirter Unzuche mit einem unmannbaren Mädchen, neden 
Bezahlung aller Kosten, zu zweijähriger Zuchthaußarben verurtheilt worden.
	        
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