Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

196

Er  bedauert,  darauf  die  in  seiner  Note  rom  29.  v.  M.  enthaltene,  auf  dem  be—
stimmten  Befehl  Sr.  Königl.  Majestät  beruhende  Erklárung  wiederholen  zu  mülsen,
  daß  die  Königl.  Geheimen-NRäthe  an  den  Berathschlagungen  der  Stöände  Versammlung
  über  den  Perfassungs-Entwurf  nicht  Theil  nehmen,  überhaupt  den  Sißungen
  derselben  nicht  anwohnen  dürfen,  wenn  nicht  vorher  der  in  der  oben
gedachten  Note  des  Unterzeichneten  erwähnte  Austand  auf  eine
befriedigende  Weise  gehoben  seyn  wird.  Der  Unterzeichnete  erneuert
übrigens  mit  Vergnügen  Sr.  Fürstlichen  Gnaden,  dem  Herrn  Fürsten,  die  Versicherung
  seiner  ausgezeichnetsten  Hochachtung.  Sich  damit  2c.  Stuttgart,  den  33.

April  1817.
*  Von  der  Lühe.

 

Justingen.  Oberamts  Münsingen.  Da  das  Schaasvieh  noch  nicht  auf  die  Alp  geben  kann,
so  wird  der  auf  den  ag.  d.  M.  in  Justingen  angekündigte  Verkauf  von  20  Widdern,  200  Mutterschaafen
  mit  zugehbrigen  Lommern,  154  Zeitschaaken  und  r205  Kilberjährlingen  bis  Montag  den  12.
Mai  aufgeschoben.  Stuttgart,  den  35.  April  1817.  Sektion  der  Krondomainen.

Rottwell.  Zu  Felge  allerhöchsten  Befehls  wird  das  zu  den  hiesigen  Stiftungen  gebsrige
Maieresgut  zu  Villingdorf,  Freltag  den  16.  May  d.  J.  Vormikkags  9  Uhr  in  Villingdorf  auf  6  bis
Jahre  an  den  Meistbietenden  verleihen  werden,  eß  bestehet  dasselbe  in  einem  Wohhaus  mit  Scheuer
  und  binlänglichen  Stallungen  unter  einem  Dach,  einem  besonders  erbauten  Häußchen  zu  Ausbewad.
rung  der  Natural-und  Material-Vorräthe,  mit  :  Keller  verseden,  einem  besonders  erbauten  Wasch=  und
Bakhauß  1  Ichrt.  :  Vri.  8  Khi.  73“  Gärtten  hinter  dem  Hauß,  20  Ichrt.  1  ½/  Vrt.  20  Rht.  Wie
sen,  116  Ichrt.  ½  Vrt.  14  Rht.  3o“  Ackem  in  3  zellgen  und  4  Ichrt.  Allmand.  Der  Winterund
  Sommer-Oesch  werden  angeblümt  übergeden,  et  wird  aber  niemand  zum  Aufstreich  zugelassen,
der  sich  nicht  durch  obrigkeitliche  Zeugniße  über  genugsame  Kenntniße  in  der  Landwirthschast  und
ein  zu  diesem  Unternehmen  hinreichendes  Vermögen  aufweisen  kann.  Den  29°  April  #877.

·  Stiftungs-Verwaltung.

Ludwigsburg.  Der  hlenachsignalissrte  Quartiermeister  Konrad  Fröhlich  von  Schelkingen,
Ob##ramts  Blaubdeuren,  ist  gestern  aus  der  diesigen  Garnison  desertirt,  und  hat  Regimentsgelder  mitgenommen
  Alle  hoch=  und  wohllöbliche  Militär=  und  Civil-Behörden  werden  demnach  geziemend?
ersucht,  auf  diesen  Deserteur  genau  fahnden,  und  im  Betretungsfall  arretiren,  und  wohlverwahrt
Me-  einliefern  zu  lassen.,  Signalement  des  Fröhlich:  Derselbe  ist  untersezter  Statur,  10

oll  groß,  20  Jahre  alt,  braune  Kepfhaare,  dergleichen  dicke  zusammen  laufende  Augbraunen,  graue
tlefliegende  Augen,  gewöhnliche  Nase,  gute  Zähne  und  langes  Kinn.  Bekleidet  war  er  n#t  einem
brauntüchenen  Oberrock  mit  schwarzem  Kragen,  schwarzseidenem  Halstuch,  langen  weißledernen  Beinkleidern,
  weichen  Stiefeln,  und  einer  neuen  grüntüchenen  Auianz-Mütze;  auch  hat  er  noch  ein  paar
grau  tuchene  mit  rothen  Streifen  besezte  über  die  Stiefel  gehende  Beinkleider  mit  sich  genommen.

auptsächlich  ist  er  daran  kennbar,  daß  er  gebückt  einher  geht,  und  einwärts  gebogene  Knie  hat.
en  24.  April  1817.  ·  Kommando  des  Koͤnigl.  1.  Reuter  Regiments.

Ludwigsburg.  Der  am  10.  d,  M.  aus  der  hiesigen  Garnison  desertirte,  mittelst  Stekbrief
unterm  20  desselben  Mon.  versolgte  Quartiermeister  Konrad  Frölich,  hat  sich  den,  dem  Unterofficier
Cbrilian  Bezner,  gus  Wahlheim,  Oberamts  Bessigbeim,  wegen  beendigter  Dienstzeit  unterm  :.
Dezember  18,5.  ausgestellten  Abschied  zu  verschaffen  gewußt,  und  ist  nun  zu  vermuthen,  daß  er  unter
  diesem  Nahmen  durchzukommen  sucht,  welches  hiewit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird,
um  den,  diesen  genannten  Abschied  Vorweisenden  arretiren,  und  hieher  einlieferm  lassen  zu  wollen.
Den  az.  April  1617.  «  Commando  des  Königl.  1.  Reuter  Regiments.