Metadata : Bismarck und das päpstliche Rom.

Das  Jesuitenkollegium  in  Paderborn  hatte,  wie  wir  sehen,
alle  Ursache,  sich  des  von  Schwester  Pauline  ihm  zugeführten
Rekruten  zu  freuen.  Hatte  der  Leichtberedte,  wenn  auch  nur
aus  brüderlicher  Liebe,  während  seines  Aufenthaltes  in  der
Jesuitenzelle  den  Mund  nicht  zu  halten  vermocht,  so  war  die
ihm  eingeborene  Sprechlust  für  den  politischen  Agitator  und
Parlamentarier  eine  um  so  unentbehrlichere  Tugend.  Auch
in  seiner  politischen  Betätigung  wird  ihm  nichts  mehr  am  Herzen
liegen,  als  von  Schwester  Pauline  zu  hören:  ‚Mein  Bruder
hat  Recht.“  (Pfülf,  S.  313.)

Die  Gründung  dieser  ‚katholischen  Fraktion‘  im  preußischen
  Abgeordnetenhause  fand  die  freudige  Zustimmung  nicht
nur  des  Kardinals  Geissel  von  Köln,  sondern  auch  des  päpstlichen
Nuntius  Viale  Prelä  zu  Wien.  Bischof  Ketteler  von  Mainz,
der  1848  noch  Bedenken  getragen  hatte,  sich  als  Priester  soweit
vorzuwagen,  gehörte  jetzt  als  Abgeordneter  zur  Fraktion.  Fünf
Jahre  später  erlebten  diese  römischen  Betbrüder  im  preußischen
Parlament  die  Genugtuung,  daß  jener  Kultusminister  v.  Raumer,
dessen  Erlasse  gegen  die  Jesuiten  sie  auf  die  Beine  gebracht  hatten,
als  sie  für  einen  der  Ihrigen,  den  Regierungsrat  Otto  aus  Düsseldorf,
  der  mitten  in  einer  Rede  zusammengebrochen  war,  die
Sterbegebete  sprachen  und  ihm  die  letzte  Ölung  verabfolgten,
in  öffentlicher  Sitzung  mit  ihnen  niederkniete,  wofür  sie  Sr.
Exzellenz  durch  eine  Deputation  ihren  Dank  aussprachen.
(S.  Pfülf,  Mallinckrodt,  S.  150/51.)  Die  Reichensperger  und
Genossen  erachteten  dies  Vorkommnis  als  ein  willkommenes
Anzeichen  dafür,  daß  sie  als  ‚„katholische‘‘  Fraktion  nicht  mehr
beanstandet  wurden.

Mit  ihrem  ersten  Vorstoß  drang  die  „katholische  Fraktion“
im  Landtage  indes  bei  der  Mehrheit  nicht  durch.  Sie  hatte  die
Aufhebung  der  Erlasse  v.  Raumers  vom  22.  Mai  und  16.  Juli  1852
beantragt,  als  den  Bestimmungen  der  Verfassung  widerstreitend.
Dieser  Antrag  fiel  mit  175  gegen  ı23  Stimmen.  Die  Jünger
Loyolas  erlebten  dessen  ungeachtet  die  Genugtuung,  daß  die  Erlasse
auf  vertraulichem  Wege  von  der  Regierung  wieder  außer  Kraft
gesetzt  wurden.  Solange  Friedrich  Wilhelm  IV.,  der  ihnen  in
so  weitherziger  Weise  die  Wege  geebnet  hatte,  der  Romantiker
auf  dem  Throne,  das  Königszepter  führte,  hatten  sie  offenbar
keine  ernstliche  Durchkreuzung  ihrer  Pläne  und  Organisationen
zu  befürchten.