Full text : Dokumente aus den russischen Geheimarchiven.

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  wären,  gemeinsam  wit  den  griechischen  Truppen  die  militärischen  Operationen
  gegen  die  Türkei  zu  beginnen.  Das  Eingreifen  wurde  abhängig  gemacht
von  der  formellen  Garantie  der  territorialen  Unversehrtheit  Griechenlands  mit
Einschluß  von  Nord-Epirus  und  den  Inseln  für  die  Dauer  des  ganzen  Krieges
und  eines  bestimmten  Zeitraumes  nach  demselben.  Die  territorialen  Erwerbungen
  Griechenlands  in  Kleinasien  und  an  anderen  Stellen  sollten  den  Gegenstand
einer  späteren  Beratung  bilden.

Die  Verhandlungen  wurden  im  Laufe  eines  ganzen  Monats  nicht  wieder
aufgenommen,  und  am  14.  Mai  erklärte  der  griechische  Minister  des  Auswärtigen,
  daß,  da  die  Verbandsmächte  offenbar  nicht  beabsichtigten,  die  territoriale
Unversehrtheit  Griechenlands  zu  garantieren,  das  Kabinett  Gunaris  beschlossen
hätte,  auch  in  Zukunft  Neutralität  zu  bewahren.

\r3.  Die  Frage  der  Abtretung  Kawallas  an  Bul-$arien.
  Am  2.  Februar  1915  beauftragte  Venizelos  den  englischen  Gesandten
  in  Athen,  Grey  davon  zu  benachrichtigen,  daß  er  in  Übereinstimmung
mit  dem  König  mit  der  Abtretung  Kawallas  an  die  Bulgaren  einverstanden  wäre
unter  der  Bedingung.  daß  Bulgarien  auf  seiten  des  Dreiverbandes  in  den  Krieg
eingreifen  würde.

Nach  dem  Rücktritt  Venizelos  änderte  sich  der  Standpunkt  der  griechischen
  Regierung  bezüglich  dieser  Abtretung,  und  in  einer  Note  vom  31.  März
1915  protestierte  sie  dagegen,  daß  in  einer  Erklärung.  die  die  drei  Verhandsgesandten
  in  Sofia  Radoslawow  über  die  Bereitwilligkeit  ihrer  Regierungen  am
29.  Mai  abgegeben  hatten,  alle  Bemühungen  anzuwenden,  um  Bulgarien  die  Abtretung
  Kawallas  zu  sichern,  diese  Bereitwilligkeit  Griechenlands  erwähnt  worden
  sei.  Dieser  Protest  wurde  unbeautwortet  gelassen.

Am  3.  August  1915  machten  die  Gesandten  Rußlands,  Englands,  Frankreichs
  und  Italiens  dem  griechischen  Minister  des  Auswärtigen  Mitteilung  vom
Teil  einer  Erklärung,  die  gleichzeitig  von  dem  englischen  Gesandten  in  Sofia
der  bulgarischen  Regierung  abgegeben  wurde.  und  welche  die  Frage  der  Überlassung
  Kawallas  mit  seinem  Hinterland  an  die  Bulgaren  betraf,  wobei  die  Größe
des  Hinterlandes  ven  der  Größe  der  griechischen  Erwerbungen  in  Kleinasien
abhängig  gemacht  wurde.

Am  12.  August  überreichte  die  griechische  Regierung  eine  neue  Protestnote
  geren  die  Abtretung  Kawallas  an  Bulgarien.

Nr.4.  Die  Frage  der  Abtretung  des  Bezirks  von
Doiran  seitens  Serbiens  an  Griechenland.  In  einem  Ge-Spräch
  mit  dem  serbischen  Gesandten  in  Athen  am  21.  September  1915  verlangte
  Venizelos,  daß  im  Falle  einer  Hilfeleistung  Griechenlands  an  Serbien
letzteres  Griechenland  den  Bezirk  von  Doiran  und  Gewgeli  abtrete  und  nach
Erfolgen  der  Verbündeten  gegen  die  Bulgaren  keine  Ansprüche  mehr  auf  Strumitza
  erhebe.

Am  24.  September  1915  erklärte  sich  die  serbische  Regierung  für  den
Fall  eines  erfolgreichen  Krieges  mit  der  Abtretung  von  Doiran  und  ebenso  mit
der  obenerwähnten  Verpflichtung  bezüglich  der  Strumitza  einverstanden.