Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

974  I.  Session  des  deutschen  Reichstages.

Blanckenburz  hat  uns  gesagt,  wir  suchen  die  alten  kirchlichen  und  religiösen
Kämpfe  wieder  hervor.  Ich  werde  dagegen  nur  das  sagen:  wenn  man  etwas
aus  der  Welt  schaffen  will,  so  muß  man  es  in  die  Hand  nebmen,  und  ich
glaube,  die  religiösen  Kämpfe,  die  wollen  wir  aus  der  Welt  schaffen,  und
darum  muß  man  auch  in  diesem  Augenblick  die  religiösen  Fragen  in  die
Hand  nehmen.  Das  ist  überhaupt  die  Grundlage,  auf  der  wir  uns  in  dieser
Sache  bewegen.  Meine  Herren,  es  geht  ein  tiefer  Zwiespalt  durch  die  Welt,
insbesondere  aber  durch  unsere  Nation.  Es  ist  der  Zwiespalt  des  Glaubens
und  des  Widerspruchs  gegen  den  Glauben.  Unter  den  Gebildeten,  meine
Herren,  ist  die  Erfabrung  nur  gar  zu  oft  zu  machen,  ja  beinahe  an  der
Mehrheit  zu  machen,  daß  nachdem  man  zu  den  Unterscheidungsjahren  gekommen
  ist,  man  das,  was  von  Religion  aus  der  Jugendzeit  hängen  geblieben
war,  von  sich  wirft  und  sich  auf  den  Standpunkt  stellt,  wonach  Glauben
und  Rirche  ein  überwundener  Standpunkt  sind.  Meine  Herren,  diese  Erfabrung
  mache  ich  an  meinen  eigenen  Freunden,  die  ich  im  Uebrigen  achte  und
liebe  wie  mich  selbst,  aber  ich  mache  die  Erfahrung,  daß  seltsamerweise  man
wohl  den  Kindern  sagt,  daß  sie  der  Religion  bedürfen,  daß  man  ihnen  gestattet,
  sich  bis  zur  Koufirmation  als  Christen  zu  betrachten  und  zu  bewegen,
dann  aber,  nachdem  dieser  Zeitpunkt  herangekommen  ist,  Religion  und  Konfession
  aus  ihrer  Gesinnung  zu  tilgen  und  ihnen  das  Bewußtsein  beizubringen
sucht,  die  Konfession  sei  ein  überwundener  Standpunkt.  Was  folgt  daraus,
meine  Herren?  Glauben  Sie  nicht,  daß  ich  von  irgend  Jemand  verlange,
er  solle  zum  Glauben  zurückkehren.  Das  kommt  mir  nicht  in  den  Sinn.
Ich  erkenne  an,  daß  auch  der  Charakter  ganz  gut  bestehen  kann,  ohne  von
einer  bestimmten  Glaubensrichtung  abzuhängen.  Aber  Eines  folgt  daraus,
meine  Herren,  und  das  ist  es  eben,  was  wir  niemals  geung  beherzigen  können,
  daß  man  nämlich  den  Glauben  Anderer  zu  achten  hat,  daß  auch  der
Konfessionslose  es  achten  muß,  wenn  ein  Anderer  sich  zu  einem  bestimmten
Glauben,  zu  einer  bestimmten  Konfession  belennt.  Das  sind  wir  nicht  blos
uns,  das  sind  wir  vor  Allem  unserem  Volke  schuldig.  Unser  Volk,  meine
Herren,  —  das  ist  schon  oft  gesagt  worden  —  ist  ein  gläubiges,  ist  ein
gottesfürchtiges  Volk.  Ich  habe  die  Sache  immer  so  aufgefaßt,  daß  ein  Verweter
  des  Volkes,  ein  Volkemann  im  eigentlichen  Sinne,  seinem  Volke  auch
in  seiner  Religion  nahe  stehen  und  es  in  seinen  religiösen  Bedürfnissen  vertheidigen
  müsse,  daß  aber  jeder  Andere,  der  im  Gegensatz  zu  seinem  eigenen
Volke  steht,  sich  doppelt  in  Acht  nehmen  müsse,  den  Glaubenebedürfnissen
des  Volkes  entgegenzutreten.  Aber,  meine  Herren,  es  ist  ungeheuer  schwer,
auf  dem  Standpunkte  der  Glaubenslosigkeit  den  Gläubigen  gerecht  zu  werden!
Schon  das  Glauben  daran,  daß  ein  Anderer  mit  voller  Ueberzeugung  einer
Konfession  anbänge,  wird  ungemein  schwer.  Dieser  Gegensatz  geht  durch
unser  Volk,  und  diesen  Gegeusatz  dürfen  wir  nicht  hegen  und  pflegen,  sondern
  dieser  Gegensatz  muß  aus  der  Welt  geschafft  werden  durch  die  Gleichberechtigung
  jedes  Glaubens.  Ein  zweiter  Gegensatz,  meine  Herren,  liegt  bei