Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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des  Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens  ein  besonderer,  möglichst  billig  bemessener
Analysentarif  aufgestellt,  welcher  von  der  Institutsdirektion  in  Hohenheim  bekannt
gemacht  wird.

Ebenso  werden  die  Bedingungen  für  die  in  §.  2  Ziff.  4  erwähnte  Benützung  der
Brauerei  des  technologischen  Instituts  in  Hohenheim  zu  Probesuden  von  dem  Ministerium
festgestellt  und  von  der  Institutsdirektion  in  Hohenheim  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  8.  April  1890.
Sarwey.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).