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des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens ein besonderer, möglichst billig bemessener
Analysentarif aufgestellt, welcher von der Institutsdirektion in Hohenheim bekannt
gemacht wird.
Ebenso werden die Bedingungen für die in §. 2 Ziff. 4 erwähnte Benützung der
Brauerei des technologischen Instituts in Hohenheim zu Probesuden von dem Ministerium
festgestellt und von der Institutsdirektion in Hohenheim zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 8. April 1890.
Sarwey.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).