Lehranstalten für die bildenden Künste. YAR|
6. Meisteratelier für Bildhauerei beim Schlesischen Museum
der bildenden Künste ın Breslau.
Besteht seit 1. Oktober 1879 und ist dem Schlesischen Muscum
der bildenden Künste angegliedert. Es verfolgt für die Ieranbildung
der Schüler die Praxis der Werkstattausbildung, indem der Meister
zu seinen Aufträgen und Arbeiten die Schüler als Gehilfen heranzicht,
ihnen je nach der erlangten künstlerischen Reife auch gestattet,
selbständige Arbeiten mit rein künstlerischem Charakter im Atelier
auszuführen.
Jahresgehalt für den Meister: 6000 Mark.
Die Ausgaben für Lehrmittel und Modelle werden aus den
Schülerhonoraren gedeckt.
Unbemittelte talentierte Schüler erhalten freien Unterricht. Als
weitere Beihilfen stellt der Landeshauptmann der Provinz Schlesien
Mittel für jährliche Stipendien zur Verfügung.
7. Kunstschule des Städelschen Kunstinstituts Frankfurta. M.
Das Institut ist eine Stiftung des am 2. Dezember 18% verstorbenen
Frankfurter Bürgers und Bankiers Johann Friedrich Staedel
und umfaßt reichhaltige Kunstsammlungen und eine Kunstschule.
Letztere konnte infolge Frbstreitigkeiten erst 1829 eröffnet werden.
Sie zerfiel in Elementarklassen für Linear- und Freihandzeichnen und
in die eigentliche Kunstschule mit dreistufigem Unterricht zur Ausbildung
von Malern, Bildhauern, Kupferstechern und Architekten.
1850 wurden die Kunstschulklassen in Meisterateliers umgewandelt,
die, nach kurzer Rückkehr m die alte Form, seit 1894 wieder bestehen.
1894 gingen die Elementarklassen für Zeichenunterricht zugunsten
der Gewerbe- und Kunstgewerbeschule in Frankfurt ein. Die
Verwaltung liegt in den Händen einer Administration.
Ziel: unentgeltliche Ausbildung unbemittelter Frankfurter beiderlei
Geschlechts in allen Zweigen der bildenden Künste.
Lehrplan: Atclierunterricht in der Architektur, Bildhauerei,
Radierkunst und Malerei, sowie Unterweisung in den üblichen Hilfsfächern.
Lehrkörper: 9 Lehrer.
Besuch: gegenwärtig 40 Atelierschüler und 3 Ateherschülerinnen.
Etat für das gesamte Kunstinstitut: jährlich ca. 92000 M. bis
95000 M., die aus den Zinsen des Stiftungsbarvermögens aufgebracht
werden.
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