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46  Preußens  große  Opfer  rechtfertigen  Bürgschaften.

Sprache  gebracht  worden  sind,  und  die  Königliche  Regierung  würde  sicher  in  ihrem  Rechte
sein,  wenn  sie  eine  ebenso  strenge  und  unparteiische  Prüfung  für  dieselben  verlangte,  wie  für
die  der  andern  Prätendenten.  

Neben  diesen  allgemeinen  Bedenken  aber  haben  wir  uns  noch  besonders  die  Frage  zu
beantworten,  unter  welchen  Bedingungen  wir  vor  dem  eigenen  Lande  den  Verzicht
  auf  den  status  quo  und  die  mit  erheblichen  Opfern  des  Landes  errungenen  Rechte,
welche  derselbe  Preußen  gewährt,  verantworten  können.  Wir  müssen  Bürgschaften  gegen
eine  Wiederkehr  der  Gefahr  von  außen  und  gegen  die  Möglichkeit  revolutionärer  Zustände
in  dem  für  uns  so  wichtigen  Nachbarlande  haben,  welches  an  und  für  sich  so  echt  konservative
  Grundlagen  bewahrt  hat,  neuerdings  aber  unter  Konnivenz  der  Zivilkommissare  von
einer  so  bedenklichen  Agitation  durchwühlt  worden  ist.  In  beiden  Beziehungen  ist  die  Beschaffenheit
  der  künftigen  militärischen  Einrichtungen  für  uns  vom  höchsten  Interesse;  und  in
der  ersteren  Beziehung,  nach  außen  hin,  ist  es  eine  unabweisliche  Aufgabe,  die  Elemente  der
Wehrkraft  namentlich  zur  See  für  Deutschland  nutzbar  zu  machen.  Die  Entwicklung  unserer
eigenen  maritimen  Interessen  kann  durch  eine  falsche  Stellung  der  Herzogtümer  zu  uns
ebenso  wesentlich  gehemmt  werden,  wie  sie  durch  ein  richtiges  Verhältnis  gefördert  wird.
Preußen  und  die  Herzogtümer  sind  für  Handel  und  Verkehr  auf  die  engsten  Beziehungen  zueinander
  hingewiesen;  die  Verbindungen  der  Ost-  und  Nordsee  öffnen  für  beide  Länder  ein
weites  Feld  des  Fortschritts  und  der  Entwicklung,  von  dessen  Vorteilen  unsern  eigenen
Handel  ausschließen  zu  lassen,  eine  schwere  Vernachlässigung  sein  würde.  Niemand  wird  uns
einen  Vorwurf  daraus  machen,  wenn  wir  diese  Interessen  in  erster  Linie  ins  Auge  fassen;
wir  erfüllen  vielmehr  nur  eine  Pflicht  gegen  Preußen  und  Deutschland,  wenn  wir,  ehe  wir
zu  einer  definitiven  Entscheidung  schreiten,  Bürgschaften  für  die  Sicherstellung  dieser  Interessen
  verlangen  und  uns  nicht  von  dem  zweifelhaften  guten  Willen  eines  künftigen  Landesherrn
  oder  seiner  Stände  und  von  den  Einflüssen  von  Parteien,  denen  diese  sich  hingeben
möchten,  abbängig  machen  wollen.  Daß  das  bloße  Verhältnis  zum  Deutschen  Bunde
genügende  Bürgschaften  dieser  Art  nicht  darbietet,  hat  leider  eine  vielfach  traurige
Erfahrung  gezeigt;  und  wir  üben  daher  nur  ein  Recht,  wie  eine  Pflicht  gegen  das  eigene
Land,  wenn  wir  noch  andere  und  festere  Garantien  fordern.

Es  scheint  uns  in  der  Stellung,  welche  die  beiden  deutschen  Mächte  durch  ihre  intimen
Beziehungen  zueinander  eingenommen  haben,  zu  liegen,  daß  die  Kaiserliche  Regierung  uns
dabei  unterstütze,  solche  Garantien  zu  erlangen.  Daß  ihre  eigenen  Interessen  dabei  in  keiner
Weise  gefährdet  werden  können,  liegt  auf  der  Hand;  und  wie  wenig  sie  selbst  dieselben  bei
der  Gestaltung  der  Herzogtümer  unmittelbar  berührt  erachtet,  zeigt  sie  durch  die  kundgegebene
Bereitwilligkeit,  ihren  jetzigen  Besitzstand  ohne  weiteres  aufzugeben.  Für  uns  besteht,  wie
gesagt,  ein  anderes  Verhältnis,  und  erst  wenn  wir  die  Tragweite  der  uns  zu  gewährenden
Garantien  übersehen  können,  werden  wir  in  der  Lage  sein,  zu  beurteilen,  ob  die  darin  für  uns
liegenden  Vorteile  ein  hinreichendes  Äquivalent  für  unsern  Anteil  an  dem  gegenwärtigen
Besitzstand  bilden.  Vorher  einer  Veränderung  des  status  quo  durch  eine  mehr  oder  weniger
willkürliche  Entscheidung  zuzustimmen,  würden  wir  mit  den  Pflichten  gegen  das  eigene  Land
nicht  vereinigen  können.

In  diesem  Sinne  bin  ich  ungesäumt  mit  dem  Kriegs-  u[nd]  Marine-Min[ister]  sowie  mit
dem  Handels-Amte  in  Verbindung  getreten,  um  die  Bedingungen  zu  ermitteln,  deren  Verwirklichung
  im  Intresse  Preußens  wir  für  erforderlich  halten,  wenn  wir  uns  damit  einverstanden
  erklären,  aus    politischen  Beweggründen  einen  neuen  Schleswig-Holsteinschen
Staat  unter  der  Souveränetät  eines  der  bisher  aufgetretnen  Prätendenten  zu  begründen.