46 Preußens große Opfer rechtfertigen Bürgschaften.
Sprache gebracht worden sind, und die Königliche Regierung würde sicher in ihrem Rechte
sein, wenn sie eine ebenso strenge und unparteiische Prüfung für dieselben verlangte, wie für
die der andern Prätendenten.
Neben diesen allgemeinen Bedenken aber haben wir uns noch besonders die Frage zu
beantworten, unter welchen Bedingungen wir vor dem eigenen Lande den Verzicht
auf den status quo und die mit erheblichen Opfern des Landes errungenen Rechte,
welche derselbe Preußen gewährt, verantworten können. Wir müssen Bürgschaften gegen
eine Wiederkehr der Gefahr von außen und gegen die Möglichkeit revolutionärer Zustände
in dem für uns so wichtigen Nachbarlande haben, welches an und für sich so echt konservative
Grundlagen bewahrt hat, neuerdings aber unter Konnivenz der Zivilkommissare von
einer so bedenklichen Agitation durchwühlt worden ist. In beiden Beziehungen ist die Beschaffenheit
der künftigen militärischen Einrichtungen für uns vom höchsten Interesse; und in
der ersteren Beziehung, nach außen hin, ist es eine unabweisliche Aufgabe, die Elemente der
Wehrkraft namentlich zur See für Deutschland nutzbar zu machen. Die Entwicklung unserer
eigenen maritimen Interessen kann durch eine falsche Stellung der Herzogtümer zu uns
ebenso wesentlich gehemmt werden, wie sie durch ein richtiges Verhältnis gefördert wird.
Preußen und die Herzogtümer sind für Handel und Verkehr auf die engsten Beziehungen zueinander
hingewiesen; die Verbindungen der Ost- und Nordsee öffnen für beide Länder ein
weites Feld des Fortschritts und der Entwicklung, von dessen Vorteilen unsern eigenen
Handel ausschließen zu lassen, eine schwere Vernachlässigung sein würde. Niemand wird uns
einen Vorwurf daraus machen, wenn wir diese Interessen in erster Linie ins Auge fassen;
wir erfüllen vielmehr nur eine Pflicht gegen Preußen und Deutschland, wenn wir, ehe wir
zu einer definitiven Entscheidung schreiten, Bürgschaften für die Sicherstellung dieser Interessen
verlangen und uns nicht von dem zweifelhaften guten Willen eines künftigen Landesherrn
oder seiner Stände und von den Einflüssen von Parteien, denen diese sich hingeben
möchten, abbängig machen wollen. Daß das bloße Verhältnis zum Deutschen Bunde
genügende Bürgschaften dieser Art nicht darbietet, hat leider eine vielfach traurige
Erfahrung gezeigt; und wir üben daher nur ein Recht, wie eine Pflicht gegen das eigene
Land, wenn wir noch andere und festere Garantien fordern.
Es scheint uns in der Stellung, welche die beiden deutschen Mächte durch ihre intimen
Beziehungen zueinander eingenommen haben, zu liegen, daß die Kaiserliche Regierung uns
dabei unterstütze, solche Garantien zu erlangen. Daß ihre eigenen Interessen dabei in keiner
Weise gefährdet werden können, liegt auf der Hand; und wie wenig sie selbst dieselben bei
der Gestaltung der Herzogtümer unmittelbar berührt erachtet, zeigt sie durch die kundgegebene
Bereitwilligkeit, ihren jetzigen Besitzstand ohne weiteres aufzugeben. Für uns besteht, wie
gesagt, ein anderes Verhältnis, und erst wenn wir die Tragweite der uns zu gewährenden
Garantien übersehen können, werden wir in der Lage sein, zu beurteilen, ob die darin für uns
liegenden Vorteile ein hinreichendes Äquivalent für unsern Anteil an dem gegenwärtigen
Besitzstand bilden. Vorher einer Veränderung des status quo durch eine mehr oder weniger
willkürliche Entscheidung zuzustimmen, würden wir mit den Pflichten gegen das eigene Land
nicht vereinigen können.
In diesem Sinne bin ich ungesäumt mit dem Kriegs- u[nd] Marine-Min[ister] sowie mit
dem Handels-Amte in Verbindung getreten, um die Bedingungen zu ermitteln, deren Verwirklichung
im Intresse Preußens wir für erforderlich halten, wenn wir uns damit einverstanden
erklären, aus politischen Beweggründen einen neuen Schleswig-Holsteinschen
Staat unter der Souveränetät eines der bisher aufgetretnen Prätendenten zu begründen.