Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

bob 
d.) der bisherige zweite Direkter des Zufin Lollezium in Rothenburg: 
Kretschmer, bei dem Gerichtsbof in Ellwangen. 
Der zu einer der erwähnten Stellen designirt gewesene Ober-Justiz, Rath Kapff 
ist auf sein, durch ökonomische Rücklichten motivirtes Ansuchen auf seiner bisherigen 
Scelle bei dem Gerichtehof in Tübingen belassen worden. 
47 # Räthen 11. Elasse wurden in nachstehender Ordnung befäördert die bis- 
herigen Ober, Justiz= Assessoren- 
e.) Voßler von Ulm, bei dem Gerichtshof in Ellwangen; 
b.) Kern von Eßlingen, bei dem Gerichtsbof in Tübingen; und 
Ußc.) Stockmayer von Tübingen, bei dem Gerichrshof in Ellwangen. 
Der zum wirklichen Ober-Justiz= Rath II. Classe in Ellwangen bestimmt gewesene 
Ober-Justu= Assessor, Ober-Justu Rath Fleischmann zu Tübingen, ist auf seine 
Bitte bei dem Gerichtshofe an letzterem Orte in seiner seitherigen Eigenschaft belassen 
worden. 
Ferner wurde: 
5.) Zum Rath II. Classe bei dem Gerichtshof in Tübingen der bisherige Gräf, 
lich Degenfeldsche Consulent Zirkler zu Sybach, Oberamts Geißlingen, gndisst 
ernannt. 
Endlich sind: 
6) versebt worden: 
a.) zu dem Gerichtshof in Eßlingen: 
u.) Der Ober, Justiy= Rarh Schott von Tübingen, 
3.) der Pupillen-Rarh v. Volz von Ulm (der seine neue Stelle jedoch erst 
mit dem 1. Januar 1319. anzutreten hat) und 
5.) der Ober= Justua-Assessor Mayer von Ulm (auf sein unterthänigstes 
Ansuchen;) · 
b.) zu dem Gerichtshof in Tübingen: 
der Ober-Justiz= Assessor Gmelin von Ellwangen; 
IDc.) zu dem Gerichtshof in Ellwangen: 
der Ober-Justiz= Assessor Geß von Ulm; 
d) zu dem Gerichtshof in Ulm: 
i.) Der Ober, Justiz-Rarh von Neubronner; und 
:.) der Ober-Justig= Asessor Hufnagel, beide von Ellwangen. 
Stutegart den 4. November 1818. 
Auf Seiner Koniglichen Masestät höchsten Befehl- 
Konigl. Justiz-Ministerium: 
Maneler. 
  
Deir Rechts= Candidat Gottlob Friedrich Härlin von Neuenstadt, Oberames 
Nemarfulm, welcher bei der mit ihm vorgenommenen Prüfung, das Jeugnit 474.
	        
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