Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 2. 1818. 5 
Koͤniglich Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 10. Januar. 
  
Se. Königl. Majestát haben, mittelst Reseripts vom 1. Januar, zu ver- 
ordnen geruht, daß diejenigen Diener, welche im abgewichenen Jahre 1617 außer- 
ordentlicher Weise zu den Sitzungen und Berathungen des Königlichen Geheimen= 
Raths berufen waren, auch fur das Jahr 1318 zu auperordentlichen Mitgliedern 
respektioe der ersten und zweiten Abtheilung dieser höchsten Staatsbehörde bestimmt 
seyn sollen, und zwar 
bei der ersten Abtheilung: 
der Geheime Rath, ÖOber-Hof-Intendant, Hof-Kammer-Präsident von 
Mauoctler, ordentliches Mitglied der zweiten Abtheilung; 
bei der zweiten Abtheilung: 
1.) der Präsident von Riedesel, 
2.) der Obertribunal-Präsident von Gros, 
3.) der Obertribunal-Präsident von Georgii, 
.) der Ministerial-Direktor im Departement der auswirtigen Angelegenhceiten, 
Staars-Rath von Reuß, 
5.) der Staatsrath von Weckherlin. 
Den höchsten Befehlen Sr. Königl. Majestct zu Folge hat die umer- 
Eichnere Stelle bekannt zu machen, daß gegen die unter dem 29. v. M. publizirte 
erdnungs-Liste Reklamationen durchaus unzuläßig sind, und keine Behörde 
dergleichen anzunehmen befugt ist. Es versteht sich jedoch hiebei von selbst, daß 
dadurch Ansprüche auf Ergänzungs-Pensionen nicht ausgeschlossen werden, und