Nro. 2. 1818. 5
Koͤniglich Wuͤrttembergisches
Staats- und Regierungs-Blatt.
Samstag, 10. Januar.
Se. Königl. Majestát haben, mittelst Reseripts vom 1. Januar, zu ver-
ordnen geruht, daß diejenigen Diener, welche im abgewichenen Jahre 1617 außer-
ordentlicher Weise zu den Sitzungen und Berathungen des Königlichen Geheimen=
Raths berufen waren, auch fur das Jahr 1318 zu auperordentlichen Mitgliedern
respektioe der ersten und zweiten Abtheilung dieser höchsten Staatsbehörde bestimmt
seyn sollen, und zwar
bei der ersten Abtheilung:
der Geheime Rath, ÖOber-Hof-Intendant, Hof-Kammer-Präsident von
Mauoctler, ordentliches Mitglied der zweiten Abtheilung;
bei der zweiten Abtheilung:
1.) der Präsident von Riedesel,
2.) der Obertribunal-Präsident von Gros,
3.) der Obertribunal-Präsident von Georgii,
.) der Ministerial-Direktor im Departement der auswirtigen Angelegenhceiten,
Staars-Rath von Reuß,
5.) der Staatsrath von Weckherlin.
Den höchsten Befehlen Sr. Königl. Majestct zu Folge hat die umer-
Eichnere Stelle bekannt zu machen, daß gegen die unter dem 29. v. M. publizirte
erdnungs-Liste Reklamationen durchaus unzuläßig sind, und keine Behörde
dergleichen anzunehmen befugt ist. Es versteht sich jedoch hiebei von selbst, daß
dadurch Ansprüche auf Ergänzungs-Pensionen nicht ausgeschlossen werden, und