Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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den Untersuchungs, Kosten auch der Vergütung des erweislichen Schadens, und 
zwar unter soligaruscher Verbindlichk it mit seinen Mit chuldigen, eine halb- 
stündige Ausstellung auf dle Schaur bülne mit aufgebeftetem Zectel „Jeld, 
Dieb,“ und eine vietmonatliche Zuchthaus grafe erkannt worden. 
Am :½2. Nov. wurde: 
der zu Heilbronn in Vethaft und Untersuchung gekemmene Michael Baumei, 
ster, von Soersberg) Oderomts Baocknang, wegen eines zum deiietenmal wieder 
dolten Diebstahle 2c. neben dem Kosten= und Schadens, Ersatg, zu einer acht, 
zehenmonatlichen Zuchtdaus= Strafe verurtheilt, und zugleich verordnet: 
daß derselbe noch deren Einhung dis zu erprobter Aesserung, und wenigstens 
auf die Dauer von sechs Monaten) in ein Zwange= Urbeitehaus eingesperrt 
werden solle; 
. gegen den zu Rottweil verhaftet gewesenen Matthdus Kramer, von Zimmern, 
Oberomts Rottweil, wegen gefährlicher Verwurdung, neben Bezahlung der 
Arrest= Verpflegungs= Unterwuchungs= und Cur-Kosten, eine zehe umonat, 
liche Vestungs-Strafe, unter Vort#halt eines Straf-Zuslaßes, im Falle die 
Verwundung einen bleibenden Schaden bringen sollte, ausgesprochen. 
Am 14. Nov. ist: 
der zu Ludwigsturg in Verhaft und. Untersuchung gekommene Christian Luille, 
von Winzerhausen,) Oberamts Marbach, wegen qualtisicnten Dieb#tahle, neben 
Juscheidung der Kosten, und dem Ersatze des erweislichen Schadens, mit vier, 
mo natlicher Veslungs-Strase belegt, 
gegen den zu Eßlingen verhaftet gewesenen Johonn Friedrich Zuimmermann, 
von Bothnang, Amts-Ovberamts Stucrtgart, wegen wiederdolt begangenen Be- 
trugs, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaß, eine viermonatliche 
Juchthaue-Strafe erkanne 
. der zu Eßlingen verhaftete Michael Brommer, von Baihingen Amts, Ober- 
Amts Strurtgart, wegen verübten Betrugs durch Fälschung, neben Zuscheid ung 
der sämmtlichen Kesten, mit fünfmonatlicher Westungs- Arbeit bestraft, und 
gegen den zu Heilbronn in Untersuchung gekommenen Michael Schrack von da, 
wegen dritten, und zwar Feld-Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten, und der 
Ersat-Verbindlichkeit für den geslifteten Schaden, eine halbstündige Uus- 
stellung auf die Schandbühne mit angehängtem Zettel: „Feld--Dieb“) und eine 
sech smonatliche Zuchthaus, Strafe ausgesprochen, und zugleich verordnet wor, 
den: daß der gedachte Schrock nach deren Erstebung bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten, in ein Zwangs= Arbeitshaus 
eingesperrt werden solle. 
Am 17. Rov. wur de: 
der zu Rotweil verhaftet gewesene Johann Nepomuk Brenner) von Schwen
	        
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