Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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hierwegen nach den Besiimmungen des diesseitigen Erlasses vom 5. v. M. sich zu 
benehmen ist. 
Stuttgart, den 3. Januar 131H. 
. Koͤnigliche Organisations-Vollziehungs-Commission. 
Maucler. 
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben, in Betreff der zu Folge des V. Edikts 
vom 13. Nov. v. J. noch zu beseßenden Stellen der Kreis-Medicinal-Räthe und 
Bau= Inspebtoren unter dem gestrigen Tage folgende Eneschließung zu fassen geruht: 
J. 
Zu Kreis-Medicinal-Räthen sind ernannt: 
1.) bei der Regierung für den Rekar-Kreis — der bisöherige Oberamts-Arzt 
Wunderlich in Ludwigsburg, 
a.) bei der Regierung für den Schwarzwald-Kreis — der bisherige Landvog- 
tei-Arzt Hochsterter in Rottweil, 
3.) bei der Regierung für den Donau-Kreis — der bisherige Landvogtei-Arzt 
Endres in Ulm, un — 
4.)beiderRegierungfürdenJan-Kreis-berbisherigeLandvogtei-Arzt 
Froͤhlich in Ellwangen. 
5.) Bei der Direktion für die Stadt Stuttgart und Cannstadt hat der Stadt- 
direktions-Arzt Köstlin, bis zur definitiven Organisation dieser Behörde, 
provisorisch die Geschäfte des Medicinal-Raths zu besorgen. 
Die Kreis-Medicinal--Raͤthe erhalten den Rang der Regierungs-- Assessoren, 
nach welchem auch ihr Sitz in dem Collegium bestimmt wird, und einen firen Gehalt 
von goo fl . 
Sie duͤrfen zwar fernerhin, so weit es ihre amtlichen Geschaͤfte erlauben, sich 
der medicinischen Praxis widmen, koͤnnen jedoch nicht zugleich die Stellen von 
Oberamts-Aerzten bekleiden. 
II. 
Zu Bau-Räthen für den Straßen-Wasser= und Brückenbau sind ernannt: 
1.) für den Reckar-Kreis — der bisherige Ober-Weg= Inspektor der Landvogtei 
an der Jart, Schmid in Neuenstein, 
2.) für den Schwarzwald-Kreis — der bisherige Ober-Weg-Inspektor Roth 
dahier, 
3.) für den Donau-Kreis — der bisherige Ober-Weg-Inspektor Schlumber- 
zer allhier, und 
4.) für den Jaxt-Kreis — der bisherige Weg-Inspektor der Landvogtei an der 
Enz, von Adelsheim in Ludwigsburg.
	        
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