6
hierwegen nach den Besiimmungen des diesseitigen Erlasses vom 5. v. M. sich zu
benehmen ist.
Stuttgart, den 3. Januar 131H.
. Koͤnigliche Organisations-Vollziehungs-Commission.
Maucler.
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben, in Betreff der zu Folge des V. Edikts
vom 13. Nov. v. J. noch zu beseßenden Stellen der Kreis-Medicinal-Räthe und
Bau= Inspebtoren unter dem gestrigen Tage folgende Eneschließung zu fassen geruht:
J.
Zu Kreis-Medicinal-Räthen sind ernannt:
1.) bei der Regierung für den Rekar-Kreis — der bisöherige Oberamts-Arzt
Wunderlich in Ludwigsburg,
a.) bei der Regierung für den Schwarzwald-Kreis — der bisherige Landvog-
tei-Arzt Hochsterter in Rottweil,
3.) bei der Regierung für den Donau-Kreis — der bisherige Landvogtei-Arzt
Endres in Ulm, un —
4.)beiderRegierungfürdenJan-Kreis-berbisherigeLandvogtei-Arzt
Froͤhlich in Ellwangen.
5.) Bei der Direktion für die Stadt Stuttgart und Cannstadt hat der Stadt-
direktions-Arzt Köstlin, bis zur definitiven Organisation dieser Behörde,
provisorisch die Geschäfte des Medicinal-Raths zu besorgen.
Die Kreis-Medicinal--Raͤthe erhalten den Rang der Regierungs-- Assessoren,
nach welchem auch ihr Sitz in dem Collegium bestimmt wird, und einen firen Gehalt
von goo fl .
Sie duͤrfen zwar fernerhin, so weit es ihre amtlichen Geschaͤfte erlauben, sich
der medicinischen Praxis widmen, koͤnnen jedoch nicht zugleich die Stellen von
Oberamts-Aerzten bekleiden.
II.
Zu Bau-Räthen für den Straßen-Wasser= und Brückenbau sind ernannt:
1.) für den Reckar-Kreis — der bisherige Ober-Weg= Inspektor der Landvogtei
an der Jart, Schmid in Neuenstein,
2.) für den Schwarzwald-Kreis — der bisherige Ober-Weg-Inspektor Roth
dahier,
3.) für den Donau-Kreis — der bisherige Ober-Weg-Inspektor Schlumber-
zer allhier, und
4.) für den Jaxt-Kreis — der bisherige Weg-Inspektor der Landvogtei an der
Enz, von Adelsheim in Ludwigsburg.